Die Bundesrepublik Deutschland bereitet sich darauf vor, einem wegweisenden internationalen Abkommen beizutreten, das die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der sogenannten Hohen See ermöglicht. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der nun zur Debatte und Entscheidung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wird. Zwar hat Deutschland das Abkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Hohen See bereits unterzeichnet, jedoch erfordert die endgültige Ratifizierung die Einführung eines spezifischen Gesetzes auf nationaler Ebene.
Dieses Abkommen stellt einen bedeutenden Fortschritt für den globalen Meeresschutz dar, da es erstmalig die Schaffung von Schutzzonen auf der Hohen See erlaubt. Diese Gebiete sind entscheidend für die Erhaltung der marinen Biodiversität und die Bewahrung der ozeanischen Ökosysteme. Neben der Errichtung von Schutzgebieten beinhaltet das Abkommen auch die Durchführung von Umweltprüfungen für jegliche menschlichen Aktivitäten auf See, wie beispielsweise den Fischfang. Diese Maßnahme zielt darauf ab, potenzielle Umweltschäden bereits im Vorfeld zu identifizieren und zu minimieren.
Die Vereinbarung wurde im Jahr 2023 nach intensiven Verhandlungen in New York von mehr als 160 Staaten erzielt. Diese globalen Bemühungen unterstreichen die dringende Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der Ozeane. Bundesumweltminister Carsten Schneider von der SPD betonte die unverzichtbare Rolle der Ozeane für das Überleben des Menschen: "Sie sind von grundlegender Bedeutung für unsere Existenz, da sie unser größtes Ökosystem darstellen und wesentlichen Sauerstoff sowie Nahrung bereitstellen."
Vor dem Hintergrund von Bedrohungen wie Plastikverschmutzung, Überfischung, Eintrag von Chemikalien und den Auswirkungen des Klimawandels sind Meeresschutzgebiete von entscheidender Bedeutung. Sie bieten Rückzugsräume, in denen sich die Meeresnatur regenerieren und erholen kann. Die Hohe See umfasst jene Bereiche der Weltmeere, die außerhalb nationaler Hoheitsgewässer liegen und keinem einzelnen Staat zugerechnet werden können. Bislang fehlten in diesem Gebiet einheitliche Umweltvorschriften, was die Dringlichkeit und Bedeutsamkeit des neuen Abkommens besonders hervorhebt.