Die Bundesregierung hat den Beschluss gefasst, die im August des laufenden Jahres aufgrund des Konflikts im Gazastreifen eingeführten Einschränkungen für Rüstungsexporte nach Israel aufzuheben. Diese Entscheidung tritt mit Wirkung vom 24. November in Kraft und markiert eine Rückkehr zu den zuvor geltenden Exportregelungen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die strategische Partnerschaft mit Israel zu stärken und den sicherheitspolitischen Erfordernissen des Landes angemessen Rechnung zu tragen.
Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte, dass dieser Schritt in enger Abstimmung mit israelischen Partnern unternommen wurde, um das Vertrauen zwischen beiden Nationen weiter zu festigen. Durch die Aufhebung der Exportbeschränkungen wird die Grundlage für eine vertiefte Kooperation im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik gelegt. Dieser Beschluss spiegelt die Bedeutung wider, die Deutschland der Partnerschaft mit Israel zuschreibt, insbesondere in Zeiten geopolitischer Spannungen und dynamischer Sicherheitslage im Nahen Osten.
Die im Sommer eingeführten Restriktionen hatten insbesondere bei sicherheitspolitischen Fachkreisen intensive Diskussionen ausgelöst. Viele Experten hatten die Befürchtung geäußert, dass die temporären Maßnahmen das bilaterale Verhältnis belasten könnten. Mit der nun erfolgten Aufhebung der Beschränkungen sendet die Bundesregierung ein klares Signal der Unterstützung an Israel und betont die Absicht, die bilateralen Beziehungen nicht nur im Bereich der Verteidigung zu vertiefen, sondern auch die Kooperation in anderen politischen und wirtschaftlichen Feldern zu intensivieren.