27. Juli, 2024

Politik

Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Anwohnern: Gehwege dürfen nicht zugeparkt werden

Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Anwohnern: Gehwege dürfen nicht zugeparkt werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das Anwohnern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, gegen das Zuparken von Gehwegen durch Autos vorzugehen. Die Entscheidung trifft auf breite Zustimmung und sorgt für Klarheit in der Rechtslage. Voraussetzung dafür ist, dass die Nutzung des Gehwegs erheblich eingeschränkt ist. Besonders betont wurde, dass der Anspruch der Anwohner räumlich begrenzt ist.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lobt das Urteil, da es Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter sowie Bewohnerinnen und Bewohner schafft. Darüber hinaus fordert der Verband einen neuen Rechtsrahmen für Kommunen, um die Nutzung des öffentlichen Raums effektiver zu regulieren und sowohl Autoparkplätze als auch Alternativen wie Fahrradwege, Fußgängerrouten und den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Eine Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen diesbezüglich mehr Handlungsspielraum bieten.

Der konkrete Fall hatte seinen Ursprung in Bremen, wo fünf Eigentümer gegen das aufgesetzte Parken – also das teilweise Parken auf Gehwegen – klagten. Das Bremer Verwaltungsgericht entschied 2021 zugunsten der Kläger, dass die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet sei, Maßnahmen zu ergreifen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte dies 2022, ließ der Behörde jedoch einen gewissen Handlungsspielraum, sofern sie nicht völlig untätig bleibe. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen bestätigt.

Der Verein Fuss, der sich für die Interessen von Fußgängern einsetzt, begrüßte das Urteil ebenfalls. Roland Stimpel, Vorstand des Vereins, betonte, dass das Gericht damit klarstellte, dass gesetzliche Regelungen den sogenannten Parkdruck übergeordnet sind. Der Parkdruck wurde bisher in vielen Städten als Grund angeführt, Schwarzparken auf Gehwegen zu tolerieren. Die aktuelle Entscheidung markiert einen signifikanten Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit und Klarheit in dieser Frage.