27. Juli, 2024

Politik

Bundesverwaltungsgericht erneut vor Entscheidung: Ist die Covid-19-Impfpflicht bei der Bundeswehr noch zeitgemäß?

Bundesverwaltungsgericht erneut vor Entscheidung: Ist die Covid-19-Impfpflicht bei der Bundeswehr noch zeitgemäß?

In Leipzig steht das Bundesverwaltungsgericht vor einer wichtigen Entscheidung zur Fortsetzung der Covid-19-Impfpflicht in der Bundeswehr. Ein Soldat, der sich gegen die Aufnahme der Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr wendet, vertritt die Auffassung, dass die aktuelle Aufrechterhaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen rechtswidrig ist.

Bereits vor knapp zwei Jahren bewertete der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig (1 WD 2.22 - BVerwGE 176, 138). Gleichzeitig verpflichtete es das Verteidigungsministerium, die Impfpflicht angesichts sich verändernder Umstände fortlaufend zu überprüfen. Eine endgültige Entscheidung in dem aktuellen Verfahren wird jedoch nicht unmittelbar erwartet.

Für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr besteht eine Impfpflicht gegen eine Vielzahl von Krankheiten, sofern keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Das umfasst Impfungen gegen Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. Am 24. November 2021 fügte das Verteidigungsministerium die Covid-19-Impfung dieser Liste hinzu und machte sie aufgrund der sogenannten Duldungspflicht verbindlich. Verweigerungen können zu Disziplinarmaßnahmen führen.