22. Oktober, 2024

Politik

Bundestag schafft Klarheit: Neue Regeln zur Betriebsratsvergütung beschlossen

Bundestag schafft Klarheit: Neue Regeln zur Betriebsratsvergütung beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat einstimmig eine Gesetzesänderung verabschiedet, die klare Richtlinien für die Vergütung von Betriebsräten festlegt. Mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes wird die rechtliche Unsicherheit beseitigt und die Position der Betriebsräte in Deutschland gestärkt, verkündete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) während der abschließenden Plenardebatte.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar des vergangenen Jahres hatte zu erheblichen Verwirrungen bezüglich der Entlohnung von Betriebsräten geführt. Der BGH hob damals Freisprüche von ehemaligen VW-Personalmanagern auf, die zuvor vom Landgericht Braunschweig ausgesprochen worden waren. Dabei ging es um überhöhte Gehälter an hohe Belegschaftsvertreter, wie zum Beispiel die Vergütung von Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh, der in manchen Jahren über 700.000 Euro erhielt.

Die Richter des BGH stellten klar, dass auch für leitende Betriebsräte nur das Gehaltsniveau von Beschäftigten mit vergleichbaren Aufgaben zu Beginn ihrer Tätigkeit als Maßstab herangezogen werden dürfe. Dies führte in zahlreichen Unternehmen zu Gehaltskürzungen aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen, was wiederum zu mehreren Klagen von betroffenen Betriebsräten führte.

Mit der Gesetzesänderung werde künftig eine solche Unsicherheit vermieden, so Arbeitsminister Heil. Die Union begrüßte die Neuerung ebenfalls, kritisierte jedoch die lange Dauer des Gesetzgebungsprozesses. Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg bezeichnete die Frage der Betriebsratsvergütung als "knifflig". Die Bezahlung müsse so erfolgen, dass Betriebsräte weder in Versuchung gerieten, sich auf die Seite des Arbeitgebers zu schlagen, noch Nachteile durch ihre Tätigkeit erlitten. Diese Balance werde durch die Gesetzesänderung gefördert.

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt bereits vor, dass Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen, was auch für die berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt gilt. Die aktuelle Gesetzesänderung ergänzt nun, dass die Vergütung von Betriebsräten nicht geringer ausfallen darf als die von Arbeitnehmern mit ähnlicher betrieblicher Laufbahn.