19. Dezember, 2025

Politik

Bundestag entscheidet über neue verbraucherfreundliche Regelungen im E-Commerce

Der Deutsche Bundestag steht vor einer wegweisenden Entscheidung, die das Potenzial hat, das Online-Shopping erheblich zu erleichtern. Am kommenden Freitag wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll. Zentraler Bestandteil dieses Entwurfs ist die Verpflichtung für Online-Anbieter, auf ihren Plattformen eine benutzerfreundliche Funktion zur Ausübung des Widerrufsrechts bereitzustellen. Diese Funktion, oft als "Widerrufsbutton" bezeichnet, soll während der gesetzlich festgelegten Widerrufsfrist von 14 Tagen jederzeit zugänglich sein.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD unterstützt diese Initiative nachdrücklich, indem sie betont, dass die Annehmlichkeiten des digitalen Einkaufens durch ebenso einfache Rücktrittsoptionen begleitet werden müssen. Einer ihrer Kernpunkte ist, dass der Widerrufsbutton den Verbrauchern ab dem kommenden Sommer zur Verfügung stehen soll und damit den Rückgabeprozess von Online-Einkäufen deutlich vereinfacht.

Parallel dazu berät der Bundestag über strengere Regelungen zur Unterbindung von irreführenden Umweltversprechen, die von Unternehmen im Zuge ihrer Marketingstrategien verwendet werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dem Phänomen des "Greenwashings" entgegenzuwirken, bei dem Produkte fälschlicherweise als umweltfreundlich oder klimaneutral bezeichnet werden. Laut Ministerin Hubig müssen Unternehmen zukünftig stichhaltige Beweise vorlegen, um derartigen Ansprüchen gerecht zu werden. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher durch irreführende Umweltwerbung nicht getäuscht werden und Unternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, mit Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen rechnen müssen. Die neuen Regulierungen sollen ab dem 27. September 2026 in Kraft treten.

Interessanterweise hatte der Bundesrat eine längere Übergangsfrist für bereits produzierte Waren ins Gespräch gebracht. Dennoch weist der zuständige Ausschuss des Bundestages auf die unumgänglichen zeitlichen Vorgaben seitens der EU hin und unterstreicht die Notwendigkeit, diese Frist einzuhalten. Es wurde vorgeschlagen, dass Ministerin Hubig auf europäischer Ebene für eine Verlängerung dieser Fristen plädiert, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu gewähren.

Diese Gesetzesinitiativen spiegeln das Bestreben wider, sowohl die Verbraucherrechte im digitalen Handel als auch die Transparenz und Verlässlichkeit umweltbezogener Produktinformationen signifikant zu verbessern.