27. Juli, 2024

Politik

Bundestag beschließt neuen THC-Grenzwert für Autofahrerinnen und Autofahrer

Bundestag beschließt neuen THC-Grenzwert für Autofahrerinnen und Autofahrer

Der Bundestag hat am Donnerstag einen neuen Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) am Steuer beschlossen. Künftig gilt für Autofahrer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut, vergleichbar zur 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und den gleichzeitigen Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln. In Kraft treten dürfte die Regelung samt Bußgeldern bei Verstößen im Sommer, nachdem der Bundesrat am 5. Juli den finalen Beschluss gefasst hat.

Das Verkehrsministerium betont, dass nun Rechtsklarheit für alle Beteiligten geschaffen werde, ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. Ziel ist es, einheitliche Regelungen für den Cannabiskonsum zu etablieren, nachdem der private Konsum und Anbau für Volljährige seit dem 1. April legal sind. Bislang galt in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut, was oft Sanktionen nach sich zog, obwohl keine Minderung der Fahrsicherheit nachweisbar war.

Die neue Regelung sieht vor, dass bei Erreichen des Grenzwerts von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut eine Geldbuße von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Diese Schwelle liegt unter dem Wert von 7 Nanogramm, ab dem eine Risikoerhöhung beginnt, und berücksichtigt einen Zuschlag für potenzielle Messfehler. Zudem wird der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol schärfer geahndet: Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 1000 Euro. Für Fahranfänger gilt auch weiterhin ein generelles Cannabis-Verbot in der Probezeit und für unter 21-Jährige.

Die Gesetzesänderung umfasst alle Formen des Cannabiskonsums, einschließlich THC-haltiger Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Einnahme von medizinischem Cannabis, das ausdrücklich vom Arzt verschrieben wurde. Bei Verkehrskontrollen sollen empfindliche Speicheltests als Vorscreening genutzt werden. Im Zweifel wird dennoch eine Blutprobe durchgeführt, um Ausfallerscheinungen zu überprüfen.

CDU-Politiker Florian Müller kritisierte die neuen Regeln als negativ für die Verkehrssicherheit und warf der Ampel-Koalition vor, das Autofahren für Cannabis-Konsumenten zu erleichtern. Swantje Michaelsen von den Grünen betonte hingegen, dass niemand im Rausch Auto fahren dürfe und hob die nun faire und gerechte Regelung für alle hervor.

Zusätzlich wurden auch Anpassungen am Legalisierungsgesetz beschlossen, um den Cannabis-Anbau in Vereinen zu regulieren. Genehmigungen können verwehrt werden, wenn Anbauflächen zu nah beieinander liegen. Kontrollen sollen "regelmäßig" statt "jährlich" durchgeführt werden. Eine erste Auswertung soll die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz untersuchen und den Schutzcharakter des Gesetzes weiter stärken.