27. Juli, 2024

Politik

Bundesrat prüft Cannabis-Liberalisierung – Union und Bayern in Opposition

Bundesrat prüft Cannabis-Liberalisierung – Union und Bayern in Opposition

Die anstehende Entscheidung des Bundesrates über die heikle Legalisierung von Cannabis in Deutschland steht unmittelbar bevor. Die Ampelkoalition hatte vorgesehen, dass der Besitz und Anbau der Droge für den Eigenkonsum Erwachsener ab April dem Gesetz nach legal sein soll, gefolgt von der Erlaubnis für nichtgewerbliche Anbauvereinigungen ab Juli. Jedoch könnten die Ländervertreter das Gesetz noch aufschieben, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen.

Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU, untermauerte seine Ablehnungshaltung und druckst mit Blick auf die anberaumte Sitzung des Bundesrates auf einen Halt des Vorhabens. Er sieht in der Freigabe eine gravierende Gefährdung, insbesondere für die jungen Menschen, und prognostiziert die Wiederaufnahme von tausenden strafrechtlichen Verfahren.

Ähnlich argumentiert die bayerische Landesregierung, vertreten durch Markus Söder, der eine deutliche Sprache gegen das Gesetz führt und die Risiken für die Volksgesundheit sowie eine potentielle Steigerung der Kriminalität und Gefährdung im Straßenverkehr anführt. Konsequenterweise setzt sich Bayern für eine Berufung des Vermittlungsausschusses ein.

Die drohende Position Bayerns wird durch den CSU-Innenminister Joachim Herrmann zusätzlich bekräftigt, der eine Klage als möglichen Folgeschritt andeutet, sollte das Gesetz internationale Verträge verletzen. Jedoch sieht Herrmann die praktische Umsetzung des Gesetzes kritisch, insbesondere bei Kontrollen der vorgeschriebenen Konsummengen und Standortvorschriften.

Da Landesregierungen sich üblich enthalten, wenn Uneinigkeit herrscht, bleibt abzuwarten, ob der Vermittlungsausschuss tatsächlich bemüht wird. Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister der SPD, hat bereits Bereitschaft signalisiert, Bedenken der Länder aufzugreifen und das Gesetz durch zusätzliche Erklärungen anzupassen.

Zur Debatte steht demnach ein Gesetz, das Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau in privaten Räumlichkeiten erlauben würde. Nach 18 Monaten ist eine erste Evaluation geplant, um die Auswirkungen auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu untersuchen.