23. Oktober, 2024

Politik

Bundeskabinett initiiert Reform der Hofübergabe: Generationenwechsel in der Landwirtschaft gesichert

Bundeskabinett initiiert Reform der Hofübergabe: Generationenwechsel in der Landwirtschaft gesichert

Das Bundeskabinett hat eine bedeutende Reform der Höfeordnung auf den Weg gebracht, welche die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg neu gestaltet. Der vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zielt darauf ab, die bisherige Berechnungsgrundlage der Abfindungen für Erben an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Bislang wurden Abfindungen für Erben, die bei der Hofübergabe leer ausgehen, auf Basis des Einheitswerts berechnet. Dieser Berechnungsmaßstab wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet und im Zuge der Reform der Grundsteuer abgeschafft. Gemäß dem neuen Gesetzesentwurf soll die Mindestabfindung zukünftig das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A betragen, über den nun der Bundestag entscheiden wird. Die Höfeordnung hat das Ziel, eine Zerschlagung von familiengeführten Betrieben zu verhindern, indem nur ein Mitglied der Familie den Hof erbt und die anderen eine Abfindung bekommen. Eine wichtige Änderung betrifft die Untergrenze für die Anwendbarkeit dieser Regelung: Statt eines bisherigen Wirtschaftswerts von 10.000 Euro gilt künftig ein Grundsteuerwert A von 54.000 Euro. Mit diesen Anpassungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Hofübergaben auch in Zukunft reibungslos verlaufen und die landwirtschaftlichen Betriebe zukunftsfähig bleiben. „Wir möchten, dass die Höfeordnung zukunftsfest ist und der Generationenwechsel in der Landwirtschaft auch künftig gut gelingt“, betonte Buschmann abschließend.