23. Oktober, 2024

Politik

Bundesgerichtshof prüft Verjährungsregeln für Schadenersatzansprüche aus Mietkautionen

Bundesgerichtshof prüft Verjährungsregeln für Schadenersatzansprüche aus Mietkautionen

Der Bundesgerichtshof wird am kommenden Mittwoch eine richtungsweisende Entscheidung darüber treffen, ob ein Vermieter auch mehr als sechs Monate nach dem Auszug einer Mieterin Schadenersatzansprüche mit der Mietkaution verrechnen darf. Normalerweise verjähren solche Ansprüche nach einem halben Jahr, doch es gibt eine Ausnahme: Wenn der Anspruch vor Ablauf der sechs Monate theoretisch hätte aufgerechnet werden können, bleibt die Aufrechnung auch später möglich. Hierbei ist es von Bedeutung, dass es sich um 'gleichartige' Forderungen handelt. Das heißt, bei der Mietkaution - die in bar hinterlegt wurde - muss es sich um eine 'Cash gegen Cash' Abwicklung handeln. Dies ist besonders relevant, da Vermieter bei Schäden an der Mietsache die Wahl haben, entweder sofort einen Geldersatz zu verlangen oder dem Mieter die Möglichkeit zu geben, den ursprünglichen Zustand der Wohnung selbst wiederherzustellen, eine sogenannte Naturalrestitution. Der BGH wird somit klären, ob der Vermieter innerhalb der sechsmonatigen Frist hätte mitteilen müssen, dass er einen Geldersatz anstelle der Naturalrestitution verlangt. Ein mieterfreundliches Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf andere Wohnungs- und Hauseigentümer haben. Diese müssten dann zukünftig darauf achten, in jedem Fall innerhalb der sechs Monate nach dem Auszug des Mieters mitzuteilen, ob sie den Schadenersatz in Form eines Geldersatzes fordern möchten.