27. Juli, 2024

Politik

Brüsseler Druck für besseren Arbeitsschutz: Deutschland muss nachbessern

Brüsseler Druck für besseren Arbeitsschutz: Deutschland muss nachbessern

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da das Land die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor karzinogenen Substanzen verschleppt. Die EU-Behörde bestätigte am Freitag, dass neben Deutschland noch elf weitere EU-Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, die Mängel in der Anpassung an die Sicherheitsvorschriften binnen zweier Monate zu korrigieren.

Im Kampf gegen die Auswirkungen krebserregender Stoffe auf Beschäftigte wurde auf EU-Ebene Ende 2021 ein Beschluss gefasst, neue Obergrenzen für bestimmte Chemikalien einzuführen und anzupassen. Davon betroffen sind Acrylnitril, welches in Produkten wie Klebstoffen und Lösungsmitteln zu finden ist, Nickelverbindungen, die in einer Vielzahl von Produkten im industriellen und privaten Gebrauch vorkommen, sowie Benzol, einem Bestandteil in Arzneimitteln, Kunststoffen und Benzin.

Die Aktualisierung der Richtlinie zu Karzinogenen und Mutagenen aus dem Jahre 2020, die auf einen Kommissionsvorschlag zurückgeht, zielt darauf ab, das Krebsrisiko für Millionen von Arbeitnehmern, die potenziell gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind, erheblich zu senken. Diese Maßnahme ist ein essenzieller Baustein der europäischen Strategie zur Krebsbekämpfung.

Sollte Deutschland nicht zeitgerecht auf die Forderungen der Kommission reagieren und die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umsetzen, könnte die Behörde die rechtlichen Schritte intensivieren. Als ultimativer Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens steht die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sowie die Verhängung einer Geldstrafe im Raum.