22. Oktober, 2024

Wirtschaft

Brüssel eröffnet Defizitverfahren gegen sieben EU-Staaten – Frankreich im Fokus

Brüssel eröffnet Defizitverfahren gegen sieben EU-Staaten – Frankreich im Fokus

Die Europäische Kommission hat gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Mitgliedsstaaten Strafverfahren eingeleitet, um gegen die übermäßige Neuverschuldung dieser Länder vorzugehen. Zu den betroffenen Staaten zählen auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei. Rumänien steht bereits unter Beobachtung. Überraschenderweise bleibt Deutschland in diesem Jahr von solchen Maßnahmen verschont.

Besondere Aufmerksamkeit erregte die Entscheidung in Frankreich, wo Präsident Emmanuel Macron nach dem Wahlerfolg der Rechtsnationalen Neuwahlen angekündigt hat. Diese politische Entwicklung hat die Unsicherheit verstärkt und die Renditen französischer Staatsanleihen in die Höhe getrieben. Der deutsche CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber lobte dennoch die Entschlossenheit der Kommission: "Die Kommission hat gezeigt, dass sie auch unbequeme Entscheidungen treffen kann."

Die Defizitverfahren, die aufgrund der Corona-Krise sowie des Krieges in der Ukraine ausgesetzt waren, sollen nun für mehr Haushaltsdisziplin sorgen. Länder, gegen die ein Verfahren eröffnet wird, müssen Maßnahmen ergreifen, um die Verschuldung zu reduzieren und damit die Stabilität der Eurozone zu sichern. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni betonte, dass die Strafverfahren nicht zu einer Rückkehr zur Austerität führen, da dies ein schwerer Fehler wäre. Vielmehr müsse die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Fokus bleiben.

Zwölf EU-Staaten haben im vergangenen Jahr die Obergrenze für das Haushaltsdefizit überschritten oder werden dies voraussichtlich tun. Frankreichs Defizit wird auf 5,3 Prozent und Italiens auf 4,4 Prozent des BIP geschätzt, während Deutschland voraussichtlich bei 1,6 Prozent liegt. Die Entscheidung, nur gegen sieben Länder Verfahren zu eröffnen, basiert auf unterschiedlichen Faktoren wie der geringen Überschreitung der Defizitgrenze oder außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umständen.

Der jüngst reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt bleibt umstritten. Der grüne Europaabgeordnete Rasmus Andresen warnte, dass die Einhaltung der neuen Regeln durch die betroffenen Länder zu einem erheblichen Verlust an Wirtschaftskraft führen könnte und somit der europäischen Wettbewerbsfähigkeit schaden würde.

Als nächster Schritt im Verfahren müssen die Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Kommission wird dann das Bestehen eines übermäßigen Defizits bestätigen und im Juli Empfehlungen zur Defizitreduzierung vorschlagen. Bis November sollen länderspezifische Empfehlungen für einen Weg zur Korrektur des Defizits vorliegen. Jedes betroffene Land muss in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission einen mehrjährigen Haushaltsplan erstellen, um solide Finanzen zu gewährleisten.