27. Juli, 2024

Politik

BGH stärkt Recht auf barrierefreien Wohnraum in Wohnanlagen

BGH stärkt Recht auf barrierefreien Wohnraum in Wohnanlagen

In einer wichtigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Recht auf barrierefreie bauliche Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum von Mehrfamilienhäusern bekräftigt. Zwei Urteile unterstreichen das Anliegen, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ihrem Wohnraum zu erleichtern, ohne dabei anderen Eigentümern zu schaden. Ein Außenaufzug in einem Jugendstilgebäude in München und eine Terrassenrampe in einer Bonner Wohnanlage wurden hierbei vom BGH ausdrücklich gebilligt.

Diese Entscheidungen reflektieren das modernisierte Wohnungseigentumsgesetz von 2020, das darauf abzielt, barrierefreiheitsgerechte Umbauten für Eigentümer mit Bezug auf ihre individuellen Bedürfnisse einfacher umsetzbar zu machen. Dabei wird ein sorgfältiger Ausgleich gewahrt: Während durchaus Anpassungen möglich sind, dürfen diese nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung des Wohneigentums führen oder bestimmte Eigentümer benachteiligen.

In beiden Fällen vor dem BGH wurde kein solches Risiko gesehen; vielmehr waren die geplanten Maßnahmen angemessen und im Sinne des Gesetzes. Die obersten Richter verdeutlichten damit in ihrer Urteilsverkündung, dass der legislative Wille zur Förderung barrierefreien Wohnens bei der Rechtsprechung Berücksichtigung finden muss. Diese Urteile bedeuten einen deutlichen Fortschritt für die bauliche Integration und die Förderung der Selbstständigkeit von Menschen mit Einschränkungen innerhalb der Wohnanlagen.