Vor zwei Jahren sorgte der Freistaat Bayern für erhebliche Aufmerksamkeit, als er rechtliche Schritte gegen den Länderfinanzausgleich einleitete. Dieses finanzpolitische Instrument soll die wirtschaftliche Solidarität zwischen finanzstarken und finanzschwachen Bundesländern Deutschlands gewährleisten. Seit der Einreichung der Klage ist es überraschend ruhig um diesen gerichtlichen Vorstoß aus dem wohlhabenden Süden der Republik geworden.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt keine signifikanten Fortschritte oder Informationen an die Öffentlichkeit gelangten. Dieses Schweigen wirft berechtigte Fragen bezüglich der Position der Verfassungsrichter auf. Offenbar hat das Gericht bisher keine dringende Notwendigkeit gesehen, in dieser Angelegenheit eine Entscheidung zu treffen. Man könnte annehmen, dass man Bayern trotz bestehender Bedenken weiterhin zutraut, die finanziellen Verpflichtungen des Ausgleichssystems tragen zu können.
Die seit Langem bestehende Diskussion über die gerechte Mittelverteilung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland könnte durch eine noch ausstehende gerichtliche Entscheidung neuen Schwung erhalten. Während Bayern sich geduldig auf die Fortsetzung des Prozesses vorbereitet, beobachten politische Experten und Interessierte mit Spannung mögliche Veränderungen, die im Zuge einer richterlichen Klarstellung hinsichtlich des Finanzausgleichs eintreten könnten. Solange jedoch kein Urteil gesprochen wird, bleibt abzuwarten, wie sich der Dialog zur Neugestaltung dieses elementaren Finanzinstruments entwickeln wird.