27. Juli, 2024

Politik

Barrierefreiheit siegt vor Bundesgerichtshof: Zustimmung zu Aufzug und Rampe in Mehrfamilienhäusern

Barrierefreiheit siegt vor Bundesgerichtshof: Zustimmung zu Aufzug und Rampe in Mehrfamilienhäusern

Barrierefreiheit im Wohneigentum wird von Rechts wegen weiterhin gestärkt, wie der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen verdeutlicht. In einem Jugendstilensemble in München sowie einer Wohnanlage in Bonn dürfen nun ein Außenaufzug und eine Terrasse mit Rampe entstehen, eine Erleichterung, auf die viele ältere und behinderte Menschen dringend angewiesen sind.

Der Fall aus der bayrischen Metropole betraf ein denkmalgeschütztes Gebäude, wo Eigentümer höhergelegener Wohnungen durch die Gemeinschaft von der Installation eines Lifts abgehalten werden sollten. Die höchstrichterliche Instanz beurteilte dieses Ansinnen als gesetzeswidrig. Die Anpassung des Hinterhauses, das nicht die prämierte Ästhetik des Vorderhauses aufweist, widerspricht ihrer Auffassung nach nicht einer gesetzlich unstatthaften grundlegenden Umgestaltung. Der Bundesgerichtshof verwies hier auf die Möglichkeiten, Verschattungs- und Lärmbelastungen in der Bauphase einzudämmen, und betonte den gesellschaftspolitischen Willen zur Förderung von barrierefreiem Wohnraum.

Die urteilsverkündende Vorsitzende Richterin Bettina Brückner brachte zum Ausdruck, dass dieser Entwicklung durch die Jurisdiktion Rechnung getragen werden müsse. Dem Kläger Klaus Ehrl beschert das Urteil Erleichterung, denn künftig kann das Baby seiner Mieter unbeschwert in den vierten Stock befördert werden.

Parallel dazu nahm der BGH den Fall einer Bonner Eigentümergemeinschaft unter die Lupe, bei der bereits eine Behindertenrampe und eine moderate Terrasse Zustimmung fanden, allerdings auf Widerspruch einzelner Eigentümer stießen. Auch hier erkannten die Karlsruher Richter keine unzulässige Beeinträchtigung anderer Eigentumsbelange oder eine Zerrüttung des Wohnensembles im Gesamtbild.

Die Grundsatzurteile beziehen sich auf die Neuregelungen des Wohnungseigentumsrechts aus dem Jahr 2020, die barrierefreien Umbau unterstützen sollen, ohne dabei fundamentale Umformungen zu erlauben, die andere Eigentümer benachteiligen würden. Die Botschaft des Bundesgerichtshofs: Moderne Wohnkultur muss Inklusion großschreiben.