27. Juli, 2024

Politik

Aufsichtsgremien fordern Erhöhung des Rundfunkbeitrags - Widerstand aus den Ländern

Aufsichtsgremien fordern Erhöhung des Rundfunkbeitrags - Widerstand aus den Ländern

Die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender haben die Regierungschefs der Bundesländer dazu aufgefordert, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2025 anzuheben. Trotz einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die eine Erhöhung von 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Monat vorschlägt, gibt es Widerstände von einigen Ministerpräsidenten. Normalerweise sind die Länder verpflichtet, sich streng an solche Empfehlungen zu halten.

Die Forderung wurde in einem am Dienstag veröffentlichten Aufruf geäußert, der von Vertretern der Aufsichtsgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio unterzeichnet wurde. Die Unterzeichner äußern ihre Sorge darüber, dass das etablierte Verfahren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten momentan nicht beachtet wird. Dies werde zu Unsicherheiten bei der Planung von Investitionen und Produktionen führen und die Beschäftigten sowie die Aufsichtsgremien selbst "ohne klare Zukunftsperspektive wichtige Zeit verlieren" lassen.

Länder, die gegen die Erhöhung sind, argumentieren hingegen, dass auch ohne eine Anpassung des Rundfunkbeitrags keine Finanzierungsprobleme entstehen würden. Derzeit werde in den Bundesländern an Reformideen gearbeitet, die im Herbst als Konzept vorliegen sollen. Politiker sehen dabei noch Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite. Der Rahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird in den Staatsverträgen festgelegt, die ebenfalls durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden.

Der Appell, der von der Gewerkschaft Verdi veröffentlicht wurde, ist von über 30 Gremien-Vertretern unterzeichnet worden. Verdi-Chef Frank Werneke und die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, Marlehn Thieme, stehen hinter dieser Initiative. In dem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass eine Verschiebung der Beitragserhöhung zu weiteren Sparmaßnahmen führen würde, was langfristig die Funktion, Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks untergraben könnte.

Die Autoren betonen zudem, dass sie im Falle einer nicht erfolgenden Beitragserhöhung die Umsetzung der Programmaufträge gefährdet sehen. Sie könnten sich gezwungen sehen, die Senderchefs zu auffordern, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. "Eine Aushöhlung des rechtsstaatlich festgelegten Verfahrens hilft vor allem den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", heißt es abschließend.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in der Vergangenheit eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durchgesetzt, nachdem Sachsen-Anhalt sich als einziges Bundesland gegen dieses Plus gestellt und die Erhöhung zunächst blockiert hatte. Die Sender hatten daraufhin geklagt und sich schließlich durchgesetzt.