Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in einem umfassenden Gutachten die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
Das 1.117 Seiten starke Dokument, das ursprünglich als Verschlusssache galt, wurde kürzlich von den Medien „Cicero“ und „Nius“ veröffentlicht und bietet einen detaillierten Einblick in die ideologischen Ausrichtungen und Aktivitäten der Partei.
Völkisch-nationalistische Positionen
Das Gutachten hebt hervor, dass führende AfD-Politiker, insbesondere Björn Höcke, in ihren Reden ein ethnisch definiertes Volksverständnis propagieren.
In einer Rede in Elsterwerda im November 2022 sprach Höcke von der Notwendigkeit einer „Festung Europa“ und betonte die Bedeutung der „Qualität der Menschen“, was laut Verfassungsschutz eine Reduktion des Individuums auf kulturelle Träger und eine Missachtung der Menschenwürde darstellt.
Fremdenfeindliche Rhetorik
AfD-Chefin Alice Weidel äußerte im Dezember 2022, dass eingebürgerte Migranten aus bestimmten Ländern eine höhere Kriminalitätsbelastung aufwiesen, was die Kriminalstatistik verfälsche.
Der Verfassungsschutz kritisiert diese Aussagen als pauschalisierend und fremdenfeindlich, da sie Herkunft und Kriminalität in einen direkten Zusammenhang stellen.

Islamfeindliche Aussagen
Die Bundestagsabgeordnete Christina Baum behauptete 2024, dass eine echte Integration von Muslimen in christliche Gesellschaften nicht möglich sei.
Solche pauschalen Urteile über eine gesamte Religionsgemeinschaft werden im Gutachten als islamfeindlich und ausgrenzend bewertet.
Antisemitische Chiffren
Björn Höcke bezeichnete Deutschland in einer Rede 2022 als „besetztes und unterwandertes Land“ und sprach von „globalistischen Sprechpuppen“.
Der Verfassungsschutz sieht in der wiederholten Verwendung solcher Begriffe eine codierte antisemitische Aussage, die auf etablierte rechtsextreme Narrative zurückgreift.
Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaat
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla stellte 2022 die Souveränität Deutschlands infrage und sprach von Manipulationen von außen. Solche Aussagen werden im Gutachten als Angriffe auf das Demokratieprinzip gewertet.
Zudem wird die Gleichsetzung der Bundesrepublik mit der NS-Diktatur, wie sie von Harald Weyel vorgenommen wurde, als verfassungsfeindlich eingestuft.
Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen
Hans-Thomas Tillschneider, AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen, relativierte 2023 die Verbrechen der Wehrmacht und sprach von einem „Schuldkult“.
Solche Aussagen werden als Versuch gewertet, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen und die historische Verantwortung Deutschlands zu negieren.
Einfluss der Jungen Alternative
Obwohl die AfD sich offiziell von ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative (JA), getrennt hat, zeigt das Gutachten, dass ehemalige JA-Mitglieder weiterhin aktiv in der Partei tätig sind.
Die JA wurde bereits 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, und ihre enge Verbindung zur AfD wird als Indiz für die rechtsextreme Ausrichtung der Mutterpartei gewertet.
Die Veröffentlichung des Gutachtens hat eine breite politische Debatte ausgelöst. Während einige Politiker ein Verbot der AfD fordern, warnen andere vor den möglichen Konsequenzen eines solchen Schrittes.
Derzeit ist die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ aufgrund eines Eilantrags der Partei beim Verwaltungsgericht Köln vorläufig ausgesetzt. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird die AfD weiterhin als Verdachtsfall geführt.
Die detaillierten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes werfen ein Schlaglicht auf die zunehmende Radikalisierung der AfD und stellen die demokratische Gesellschaft vor die Herausforderung, angemessen auf diese Entwicklungen zu reagieren.
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