Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat im Rahmen des Nordsee-Gipfels in Hamburg zu den aktuellen Diskussionen um die Gestaltung der Arbeitsmodelle in Deutschland Stellung genommen. Mit bedachten Worten betonte die CDU-Politikerin die Notwendigkeit, die nationale Arbeitsproduktivität durch eine verstärkte Förderung von Vollzeitarbeit zu steigern. Diese Aussage ist als Reaktion auf den Vorstoß des Wirtschaftsflügels der Union zu verstehen, den rechtlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit einzuschränken, um den sich verschärfenden Fachkräftemangel zu adressieren.
Reiche hob in ihrer Erklärung besonders hervor, dass die Arbeitsproduktivität in Deutschland durchaus auf einem mit den Vereinigten Staaten vergleichbaren Niveau liege. Dennoch sei es besorgniserregend, dass Deutschland sowohl hinsichtlich der wöchentlichen als auch der monatlichen Arbeitszeiten, selbst im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, hinterherhinke. Diese Beobachtungen unterstreichen die Notwendigkeit einer kritischen Überprüfung und Anpassung der bestehenden Arbeitszeitmodelle.
In Anbetracht der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen sieht Reiche im Ausbau der Vollzeitarbeit einen vielversprechenden Ansatz. Dabei betonte sie, dass dieser Schritt nur im Zusammenspiel mit umfassenden Betreuungsangeboten für Familien sowie Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige effektiv sein könne. Dies soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Arbeitnehmer sicherstellen und gleichzeitig die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen.
Der Vorschlag aus dem Wirtschaftsflügel der Union nimmt besonderen Bezug auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation, indem er vorschlägt, den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit restriktiver zu gestalten. Geplant ist, diesen nur noch in bestimmten, klar definierten Fällen zu gewähren, um so eine bessere Auslastung der vorhandenen Arbeitskraft zu gewährleisten. Zu diesen Fällen zählen insbesondere die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen sowie notwendige berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass Teilzeitbeschäftigung gezielt und bedarfsorientiert eingesetzt wird, um sowohl den Anforderungen der Arbeitnehmer als auch den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden.