Wegfall der Geschäftsgrundlage
"Wegfall der Geschäftsgrundlage" ist ein rechtlicher Begriff, der im deutschen Vertragsrecht verwendet wird. Er bezieht sich auf die Situation, in der die Grundlage eines Vertrages aufgrund unvorhersehbarer Umstände weggefallen ist, was die Erfüllung des Vertrages unzumutbar oder unmöglich macht. Dadurch kann die betroffene Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr erfüllen.
Gemäß § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann eine Partei den Vertrag kündigen oder eine Anpassung der Vertragsbedingungen verlangen, wenn sich die für den Vertrag maßgebliche Geschäftsgrundlage wesentlich geändert hat. Ein solcher Wegfall der Geschäftsgrundlage kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel eine Änderung der Gesetzeslage, Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Krisen.
Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist jedoch kein automatischer Kündigungsgrund. Es ist erforderlich, dass die betroffene Partei nachweisen kann, dass die Vertragsdurchführung unzumutbar oder praktisch unmöglich geworden ist. Außerdem muss der betreffende Vertrag keine Regelungen enthalten, die den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorab regeln oder ausschließen.
Im Falle des Wegfalls der Geschäftsgrundlage haben beide Parteien die Pflicht, den anderen Vertragspartner über die Veränderungen zu informieren und Verhandlungen über eine mögliche Anpassung des Vertrags einzuleiten. Eine einvernehmliche Lösung ist in der Regel wünschenswert, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sollten die Verhandlungen scheitern, kann die betroffene Partei den Vertrag kündigen oder gerichtliche Schritte einleiten, um ihre Interessen durchzusetzen.
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