Am heutigen Tag hat ein bundesweiter Warnstreik, organisiert von der Gewerkschaft Verdi, erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr in fast allen Bundesländern Deutschlands gezeigt. Die Teilnahme zahlreicher kommunaler Verkehrsunternehmen an diesem Streik führt dazu, dass zahlreiche Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Linien stillstehen, da die betroffenen Fahrzeuge in ihren jeweiligen Depots verbleiben. Bemerkenswerterweise bleibt das Bundesland Niedersachsen von diesen Maßnahmen ausgenommen, da dort die Friedenspflicht für etwa 5.000 Beschäftigte nach wie vor gilt.
Die Streikmaßnahmen beeinträchtigen Millionen von Berufstätigen, die trotz der erheblichen Störungen pünktlich an ihren Arbeitsplätzen erscheinen müssen. Besonders herausfordernd stellt sich die Situation auch für Eltern mit schulpflichtigen Kindern dar, da der Wegfall des öffentlichen Nahverkehrs in Verbindung mit widrigen Wetterbedingungen, wie vom Deutschen Wetterdienst prognostiziertem gefrierenden Regen und der damit verbundenen Straßenglätte, ernstzunehmende logistische Herausforderungen mit sich bringt.
Der Fernverkehr und die Dienstleistungen der Deutschen Bahn, einschließlich der Regional- und S-Bahnen in Städten wie Berlin, Hamburg, München und dem Rhein-Main-Gebiet, sind von dem Streik allerdings nicht betroffen und verkehren weiterhin nach Plan. Das liegt daran, dass diese Bereiche nicht von der Gewerkschaft Verdi vertreten werden.
Im Zentrum der gegenwärtigen Tarifverhandlungen zwischen Verdi und den kommunalen Arbeitgeberverbänden stehen Forderungen nach signifikanten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Die Gewerkschaft strebt unter anderem eine Verkürzung der Arbeitszeiten, verlängerte Ruhezeiten sowie höhere Zuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten an. Insbesondere in Bundesländern wie Bayern und Hamburg sind auch Lohnerhöhungen ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Verhandlungen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von den Streiks betroffen sind, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie trotz der eingeschränkten Verkehrsmöglichkeiten rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen, da sie das sogenannte "Wegerisiko" tragen. Als mögliche Alternative bleibt das Arbeiten im Homeoffice, sofern dies von den jeweiligen Betrieben angeboten wird. Für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin die Schulpflicht, wodurch bei einem Ausfall des Schulbusverkehrs auf alternative Transportmöglichkeiten zurückgegriffen werden muss.