In der aktuellen Flüchtlingsdebatte nimmt die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht eine klare Position ein: Sie fordert einen deutlichen Richtungswechsel in der deutschen Flüchtlingspolitik. Die Parlamentarierin argumentiert, dass die Fortführung von Geldleistungen an abgelehnte Asylbewerber ohne Schutzstatus nicht gegenüber den Steuerzahlenden zu rechtfertigen sei. Eine Übergangsfrist solle diesen Leistungsempfängern noch gewährt werden, nach deren Ablauf jedoch sollten solche Gelder nicht weiter gezahlt werden, falls kein Schutzstatus bestehe.
Die Bündnisvorsitzende verweist darauf, dass Deutschland innerhalb Europas für ein Drittel der aufgenommenen Geflüchteten verantwortlich ist. Ihrer Meinung nach fehle es an einem effektiven Unterschied zwischen anerkannten Schutzberechtigten und jenen, die diesen Status nicht erhalten. Die Mehrzahl der Asylgesuche sei dieses Jahr abgelehnt worden, dennoch könnten die Menschen im Land verweilen und staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigt mit seinen Zahlen, dass von Januar bis Februar 54.705 Asylanträge verhandelt wurden, wobei die Schutzquote insgesamt bei ca. 45 Prozent lag. Diese Quote schließt sämtliche positiven Entscheidungen mit ein, inklusive der Anerkennung gemäß Genfer Flüchtlingskonvention und daran anknüpfende Schutzmöglichkeiten. Abgelehnten Asylbewerbern bleibt indes der oft langjährige Klageweg, der in manchen Fällen zu einem Bleiberecht führt.
Die Initiative von Wagenknecht, die über die aktuelle Diskussion um die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber hinausgeht, trifft allerdings auf verfassungsrechtliche Hürden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits betont, dass sowohl Deutschen als auch in Deutschland lebenden Ausländern ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht – ein Recht, das in der deutschen Verfassung verankert ist und nicht ohne Weiteres beschnitten werden kann.