30. Juni, 2025

Wirtschaft

Volkswagen unter Beweisdruck: Bundesarbeitsgericht sorgt für Klarheit bei Betriebsratsvergütungen

Volkswagen unter Beweisdruck: Bundesarbeitsgericht sorgt für Klarheit bei Betriebsratsvergütungen

Im Rechtsstreit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht eine entscheidende Vorgabe gemacht. So ist das Unternehmen nun verpflichtet, nachzuweisen, dass Vergütungserhöhungen fehlerhaft waren und Zurückstufungen korrekt vorgenommen wurden. Dies verkündete die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt in der Urteilsverkündung in Erfurt. Aufgrund von Rechtsfehlern wurde ein Präzedenzfall zurück an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen überwiesen. Dieser juristische Schritt betrifft einen relevanten Fall, in dem ein freigestelltes Betriebsratsmitglied gegen eine Gehaltsreduktion vorging. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2023 hatte Vorstände gewarnt, dass überhöhte Zahlungen an Betriebsräte den Verdacht der Untreue mit sich bringen könnten. So waren die Gehälter in mehreren VW-Fällen Gegenstand gerichtlicher Prüfungen. In einem speziellen Fall beklagte sich der Kläger darüber, von einem Bruttogehalt von 7.093 Euro auf 6.454 Euro gekürzt worden zu sein. Seitens des Konzerns bekannte man sich optimistisch. Ein Sprecher des VW-Betriebsrates äußerte die Hoffnung, dass endlich klare Verhältnisse in punkto Vergütung geschaffen würden. Volkswagen selbst begrüßte den Gerichtsentscheid ebenfalls als wichtigen Beitrag zur Klärung komplexer Rechtsfragen. Der Fall zog auch in anderen Unternehmen Aufmerksamkeit auf sich, da er als richtungsweisend für die Vergütungspolitik von Betriebsräten gesehen wird. Der umstrittene Präzedenzfall dreht sich um ein seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied, das den Verlust von Karrierechancen beklagte. Trotz eines Angebots für die Rolle als Fertigungskoordinator, auf das er aufgrund seiner Qualifikationen als idealer Kandidat galt, hatte er abgelehnt. Die Rückforderung überschüssiger Zahlungen durch den Arbeitgeber wurde unter Berufung auf das Betriebsverfassungsgesetz verhandelt, das sowohl das Benachteiligungsverbot wie auch hypothetische Karrierewege und ihre Auswirkungen auf Betriebsratsvergütungen thematisiert.