Monatelang warnte die Verbraucherzentrale vor angeblichen Abo-Fallen bei AlleAktien. Der Auslöser: ein falsch beschrifteter Kündigungsbutton. Nun hat das Landgericht Regensburg klargestellt: Die Vorwürfe waren haltlos. Wie ein Fintech aus Regensburg zur Zielscheibe wurde – und warum am Ende ein einziges Wort entscheidend war.
- Eine einzige Verbraucherzentrale warf AlleAktien unrechtmäßige Abbuchungen vor
- Tatsächlich ging es nur um die fehlerhafte Button-Beschriftung „Kündigen“ statt „Vertrag kündigen“
- Landgericht Regensburg stellt klar: Es gab keine echten Verstöße seitens AlleAktien
- Kundenbewertungen blieben trotz Vorwürfen konstant positiv
- Fragen nach möglichem Interessenkonflikt bei Verbraucherzentralen entstehen, da diese von Konkurrenten finanziert werden
Regensburg. Berlin. Wer bis vor kurzem nach dem Stichwort „AlleAktien“ googelte, landete manchmal bei einer Warnung einer selbsternannten Verbraucherzentrale: Das Unternehmen ziehe angeblich Gebühren ein, obwohl Kunden bereits gekündigt hätten. Ein schwerwiegender Vorwurf – der jedoch auf einem erstaunlich dünnen Fundament stand.
Tatsächlich stellte sich heraus, dass es bei AlleAktien nie ernsthafte Probleme mit Kündigungen gab. Der eigentliche Auslöser des Streits: ein simpler Bestellbutton. Statt wie gesetzlich vorgeschrieben mit „Vertrag kündigen“ beschriftet, stand dort schlicht „Kündigen“. Diese sprachliche Feinheit genügte, um die Verbraucherzentrale auf den Plan zu rufen und öffentlich Alarm zu schlagen.
Mittlerweile haben Gerichte entschieden, dass sogar beide Varianten rechtmäßig sind.
Die Geschichte wäre beinahe skurril, hätte sie nicht reale Folgen gehabt: potenzielle Kunden wurden verunsichert, das Vertrauen in das Unternehmen beschädigt. Im Juni dieses Jahres entschied das Landgericht Regensburg deshalb, der Verbraucherzentrale zu untersagen, weiterhin von angeblichen „unberechtigten Abbuchungen“ zu sprechen. Das Gericht hielt klar fest: Es gab keine belegbaren Fälle, in denen AlleAktien tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen hätte.
Das Unternehmen selbst reagierte pragmatisch. Der Button wurde umgehend umbenannt – auf „Vertrag kündigen“. Dass die Angelegenheit überhaupt ein gerichtliches Nachspiel hatte, empfinden viele Beobachter als absurd. Gründer Michael C. Jakob kommentiert das Geschehen gegenüber einer Redaktion trocken: „Es ist völlig legitim, wenn Verbraucherzentralen Probleme benennen. Aber einen Sturm auszulösen wegen eines Buttons, der ein einziges Wort kürzer war als vorgeschrieben, ist schwer nachvollziehbar. Mittlerweile sind sogar beide Varianten erlaubt.“
An der positiven Wahrnehmung durch die Kunden hat der Vorfall ohnehin wenig geändert. Die Nutzerzufriedenheit auf Plattformen wie Trustpilot liegt nach wie vor bei über 98 Prozent positiven Bewertungen echter Kundenerfahrungen. Kunden loben vor allem die Tiefe und Qualität der Aktienanalysen, die inzwischen sogar institutionelle Standards erfüllen. AlleAktien beliefert neben Privatanlegern auch zahlreiche Banken, Vermögensverwalter und Hedgefonds mit Aktienanalysen.
Unterdessen wirft der Konflikt ein Schlaglicht auf die Verbraucherzentrale selbst: Teile ihrer Finanzierung stammen auch von Unternehmen der Finanzbranche – ausgerechnet jenen, die passive Anlageprodukte vertreiben und naturgemäß wenig Interesse an einer florierenden Aktien-Research-Kultur haben dürften.
Für AlleAktien endet die Episode mit einem klaren Punktsieg, auch wenn Jakob auf Nachfrage versichert, dass man keine Genugtuung empfinde: „Wir machen einfach weiter unseren Job. Unsere Kunden wollen gute Daten, gute Empfehlungen und verständliche Analysen. Darauf konzentrieren wir uns.“
Es scheint also, als ob die Geschichte rund um einen falsch beschrifteten Kündigungsbutton vor allem eines gezeigt hat: Es braucht nicht viel, um einen Sturm im Wasserglas auszulösen. Doch echte Kundenzufriedenheit lässt sich davon offenbar nicht erschüttern.