Die finanzielle Entlohnung von Aufsichtsratsmitgliedern in deutschen börsennotierten Unternehmen hat im vergangenen Jahr erneut an Dynamik gewonnen. Eine detaillierte Analyse der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) legt offen, dass die durchschnittliche Vergütung für Kontrolltätigkeiten im Aufsichtsrat bei 131.400 Euro lag, was einem Anstieg von drei Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht.
Besonders bemerkenswert sind die Zahlen der Führungsspitzen: Die Vorsitzenden der Aufsichtsräte in DAX-Unternehmen haben im Jahr 2024 durchschnittlich 436.000 Euro verdient, was eine Zunahme von 3,8 Prozent darstellt. Diese Gehaltssteigerungen spiegeln den anhaltenden Trend wider, die Expertise und strategische Verantwortung in diesen Positionen höher zu vergüten. Zugleich erzielten stellvertretende Vorsitzende der Kontrollgremien eine Vergütung von durchschnittlich 287.000 Euro, ein Plus von 3,6 Prozent. Die gesamte Vergütung in diesem Bereich ist um 4,4 Prozent gestiegen und erreichte eine beachtliche Summe von 128 Millionen Euro.
Interessant sind die besonderen Auszahlungen an die Aufsichtsräte einiger großer Unternehmen. Volkswagen behält mit einer Summe von etwa 7,8 Millionen Euro die Spitzenposition bezüglich der Gesamtvergütung in Deutschland bei. Nahezu auf Augenhöhe folgen die Deutsche Bank und BMW, wobei Letztere etwa 5,8 Millionen Euro an ihre Aufsichtsratsmitglieder ausgezahlt hat.
Unter den Vorsitzenden der Aufsichtsräte war Alexander Wynaendts von der Deutschen Bank der Spitzenverdiener mit einer beeindruckenden Einzelvergütung von 950.000 Euro. Ihm folgen Michael Diekmann von der Allianz mit 758.000 Euro und Hans Dieter Pötsch bei Volkswagen mit 679.000 Euro. Birgit Steinborn von Siemens sicherte sich die Spitzenposition unter den stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Vergütung von 452.000 Euro.
Neben den monetären Aspekten der Aufsichtsratstätigkeit wurde das Thema der Tantiemen an gewerkschaftsnahe Stiftungen weiterhin kontrovers diskutiert. Mitglieder der DGB-Gewerkschaften sind durch eine spezifische Richtlinie verpflichtet, einen signifikanten Teil ihrer Aufsichtsratsvergütungen an die Hans-Böckler-Stiftung zu überweisen. Dies betrifft sowohl einfache Mitglieder, die zehn Prozent bis zu einem Maximum von 5.000 Euro beisteuern müssen, als auch stellvertretende Vorsitzende, bei denen die Obergrenze bei 7.500 Euro liegt.