Am Donnerstag richtet sich die Aufmerksamkeit der Medienbranche auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo eine mit Spannung erwartete Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) erfolgt. Hintergrund der Beschwerde ist der im Jahr 2023 in Kraft getretene Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Brandenburg und Berlin, welcher nach Ansicht des RBB die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit beeinträchtigt.
Die Beschwerde des RBB ist der Höhepunkt einer Phase intensiver Umbrüche und Herausforderungen, in die der Sender im Sommer 2022 geriet. Damals sah sich der RBB mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert, die von Vetternwirtschaft und Verschwendung öffentlicher Mittel handelten. In der Folge führten diese Anschuldigungen zu einer umfassenden Überarbeitung des strukturellen und rechtlichen Rahmens des Senders, woraus letztlich der neue Staatsvertrag hervorging.
Trotz der Entstehung dieses Vertrags als Reaktion auf die Krise, argumentiert der RBB, dass einige Bestimmungen nicht nur nicht notwendig, sondern auch nicht innovationsfördernd sind. Besonderer Zankapfel ist die vertragliche Anforderung, dass der RBB sein Programm täglich für eine Stunde in Berlin und Brandenburg regional aufgliedern muss, wodurch seine redaktionelle Flexibilität eingeschränkt werde. Darüber hinaus beanstandet der RBB Regulierungen, welche die Organisation und geografische Verteilung der Regionalbüros betreffen, sowie Bestimmungen hinsichtlich der Besetzung und Haftung seiner Leitungsgremien, einschließlich des neu geschaffenen Direktoriums.
Obwohl die finanzielle Basis durch Rundfunkbeiträge stabil zu sein scheint, bildet die spezifisch ausgehandelte Struktur der Staatsverträge das Rückgrat für die organisatorische und regulatorische Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Nun steht zur Debatte, ob diese Rahmenbedingungen, wie vom RBB beanstandet, tatsächlich eine unverhältnismäßige Beschränkung der Rundfunkfreiheit darstellen.
Die endgültige Entscheidung in dieser komplexen Machtbalance zwischen staatlicher Regulierung und öffentlich-rechtlicher Unabhängigkeit liegt nun bei den Richtern in Karlsruhe. Ihr Urteil wird nicht nur für den RBB, sondern auch für die gesamte Landschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland von richtungsweisender Bedeutung sein.