Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV), in Kooperation mit dem Berliner Anwalt Max Baumeister, hat gegen Meta, den Mutterkonzern von Facebook, eine umfassende Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Diese juristische Maßnahme richtet sich gegen die vermeintliche Nutzung und Auswertung sensibler Nutzerdaten durch nicht sichtbare Funktionen des US-amerikanischen Technologiegiganten. Meta bestreitet diese Vorwürfe vehement.
Die Klage steht allen Nutzern der Plattformen Instagram und Facebook in Deutschland zur Verfügung, wobei der VSV eine Entschädigung von 5.000 Euro für erwachsene Nutzer und 10.000 Euro für minderjährige Nutzer fordert. Darüber hinaus soll das Gericht Meta zwingen, alle zu Unrecht erfassten Daten zu löschen und vollständige Transparenz über ihre Datenerhebungspraktiken zu schaffen. Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung steht der Vorwurf, dass Meta über seine Technologien Zugriff auf besonders sensible Informationen, wie Gesundheits- und religiöse Daten, auf einer Vielzahl von Webseiten erhalte.
Anwalt Baumeister betont, dass nahezu jede Online-Aktivität einem individuellen Nutzer mit hoher Präzision zugeordnet werden könne, was er als unrechtmäßig bezeichnet. Meta hingegen behauptet, dass die Anschuldigungen unzutreffend seien, und beabsichtigt, sich vehement gegen die Vorwürfe zu verteidigen. In einer offiziellen Stellungnahme von Meta wird die Entschlossenheit des Unternehmens hervorgehoben, die rechtliche Auseinandersetzung engagiert anzugehen.
Bereits in der Vergangenheit hat die Kanzlei Baumeister zahlreiche Einzelklagen gegen Meta angestrebt, wobei die Ergebnisse dieser Verfahren bislang gemischt ausfielen und einige Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Vor diesem Hintergrund verspricht der aktuelle Fall, sich zu einem langwierigen und komplexen Rechtsstreit zu entwickeln, der weitreichende Implikationen für den Umgang mit Nutzerdaten im digitalen Zeitalter haben könnte.