In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit erhebt der in den USA ansässige Insolvenzrechtsanwalt Mark S. Zuckerberg Anklage gegen den Technologieriesen Meta Platforms Inc. Der Grund für die Klage ist die wiederholte Sperrung seines Facebook-Profils, da der Plattformbetreiber ihn fälschlicherweise beschuldigt, sich als der weithin bekannte CEO und Gründer von Meta, Mark Zuckerberg, auszugeben.
Mark S. Zuckerberg, der seine Kanzlei in Indiana betreibt, berichtet, dass insbesondere sein berufliches Facebook-Konto in den letzten acht Jahren insgesamt fünfmal über längere Zeiträume hinweg deaktiviert wurde. Trotz der fristgerechten Einreichung von Dokumenten, die seine Identität und rechtmäßige Nutzung des Namens bestätigen sollen, dauerte es oftmals Monate, bis ein Zugang zu seinem Profil wiederhergestellt wurde. Diese Verzögerungen hätten nicht nur seinen beruflichen Ruf, sondern auch seine Kommunikationsmöglichkeiten mit Klienten erheblich beeinträchtigt.
Seit nunmehr 38 Jahren ist Mark S. Zuckerberg im Bereich des Insolvenzrechts erfolgreich tätig. Laut der eingereichten Klageschrift hat er über 11.000 US-Dollar in Werbung auf der Plattform investiert, um seine Kundenbasis gezielt zu erweitern. Aufgrund der wiederholten Sperrungen sieht er sich jedoch in seinen geschäftlichen Aktivitäten massiv beeinträchtigt. Besonders problematisch sei die erneute Blockade seines Profils im Mai, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht behoben wurde.
Mark S. Zuckerberg wirft Meta deshalb Vertragbruch und fahrlässiges Verhalten vor, das unbegründete Sperrungen von Profilen zulässt. In seiner Klage fordert er eine gerichtliche Verfügung, die Meta in Zukunft untersagt, seine Profile ohne stichhaltige Gründe zu deaktivieren. Zudem hofft er auf eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten und Verluste, die die wiederholten Sperrungen verursacht haben.