16. August, 2025

Travel

Urlaubskosten vom Fiskus zurück?

Haustiere, Kinderbetreuung, Gartenarbeit oder Klimaschutzspenden – wer clever plant, kann selbst im Urlaub Steuern sparen. Was das Finanzamt anerkennt, hängt von klaren Regeln ab.

Urlaubskosten vom Fiskus zurück?
Klimaschutz als Spende – Freiwillige CO₂-Kompensationen sind nur dann absetzbar, wenn der Anbieter gemeinnützig ist und eine Spendenquittung ausstellt.

Wenn die Katze zuhause bleibt

Tierpension oder Betreuung in den eigenen vier Wänden – für viele Haustierbesitzer sind diese Kosten fester Bestandteil der Urlaubsplanung. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann 20 Prozent der Ausgaben steuerlich geltend machen, bis zu 4000 Euro pro Jahr.

Barzahlung ist tabu, ebenso Gefälligkeitsdienste von Freunden. Ausnahme: Die Person wird offiziell bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Dann erkennt das Finanzamt bis zu 510 Euro jährlich an, wenn alle Vorgaben erfüllt sind.

Tierbetreuung mit Steuervorteil – 20 % der Kosten für professionelle Haustierpflege sind absetzbar, bar gezahlte Gefälligkeitsdienste dagegen nicht.

Gartenpflege als Steuervorteil

Auch der heimische Rasen lässt sich steuerlich nutzen – zumindest, wenn er in Ihrer Abwesenheit von Profis gepflegt wird. Ob Gießen, Heckenschneiden oder Rasenmähen: Entscheidend ist, dass es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung auf dem eigenen Grundstück handelt. Die Absetzung funktioniert nach den gleichen Regeln wie bei der Tierbetreuung.

Klimaschutz mit Quittung

Flüge sind Klimakiller – doch wer freiwillig eine CO₂-Kompensation zahlt, kann zumindest steuerlich punkten. Voraussetzung: Der Anbieter ist als gemeinnützig anerkannt, etwa Atmosfair oder MyClimate. Die Zahlung gilt dann als Spende, ab 300 Euro ist eine Zuwendungsbestätigung nötig.

Beispiel: Vier Personen von Frankfurt nach Mallorca verursachen laut Atmosfair-Rechner 1,92 Tonnen CO₂. Die Kompensation kostet 58 Euro – absetzbar als Spende. Selbst Autofahrten lassen sich kompensieren, etwa 13 bis 18 Euro für eine Düsseldorf–Sylt–Düsseldorf-Tour im SUV.

Ferienzeit mit steuerlichem Nebeneffekt

Sechs Wochen Sommerferien bedeuten für viele Eltern: teure Betreuungsalternativen. Wer auf Hort, Kindergarten oder eine private Betreuung zurückgreift, kann 80 Prozent der Kosten absetzen – maximal 4800 Euro pro Jahr und Kind.

Wichtig: Die Betreuung muss im Vordergrund stehen. Ferienlager mit Sport- oder Bildungsprogrammen werden meist nicht anerkannt. Auch Babysitter, Au-pairs oder vertraglich vereinbarte Betreuung durch Großeltern sind absetzbar, solange unbar gezahlt wird und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Steuervorteile nur mit Belegen

Allen Fällen gemeinsam: Ohne Beleg keine Steuerersparnis. Barzahlungen und vage Quittungen werden von Finanzämtern konsequent abgelehnt. Wer seine Urlaubskosten steuerlich nutzen will, muss formal korrekt arbeiten – dann lässt sich selbst in der schönsten Zeit des Jahres bares Geld sparen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wie AlleAktien Privatanleger zu Selbstentscheidern machen will
26,8 Prozent Rendite pro Jahr – so wirbt AlleAktien. Anleger berichten von Erfolg und Disziplin, Kritiker warnen vor falschen Erwartungen. Eine Spurensuche zwischen Lernplattform und Vermögensverwaltung.