Die finanziellen Belastungen deutscher Arbeitgeber im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Ausfällen ihrer Beschäftigten haben im Jahr 2024 eine bemerkenswerte Höhe von rund 82 Milliarden Euro erreicht. Diese Entwicklung stellt einen Anstieg von 10 Milliarden Euro innerhalb der letzten drei Jahre dar, wie das renommierte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ermittelt hat. Maßgeblich zu diesem Anstieg beigetragen haben nicht nur die vermehrt auftretenden Krankheitsfälle, sondern auch die Zunahme der Beschäftigung insgesamt.
Jochen Pimpertz, ein ausgewiesener Steuer- und Sozialexperte am arbeitgebernahen IW, betont die Notwendigkeit von Veränderungen in der Gehaltspolitik, um den finanziellen Druck auf die Unternehmen zu verringern. Einen kontroversen Vorschlag stellt die Einführung von sogenannten Karenztagen dar. Diese könnten vorsehen, dass zu Beginn einer krankheitsbedingten Abwesenheit die Gehaltszahlungen zeitweise ausgesetzt werden. Alternativ könnte eine Regelung getroffen werden, in der die Gehälter während einer festgelegten Karenzzeit nur in reduzierter Form ausgezahlt werden. Pimpertz unterstreicht die Dringlichkeit solcher Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Arbeitgeber.
Ein weiterer Vorschlag Pimpertz' zielt darauf ab, die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verkürzen. Derzeit sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bis zu sechs Wochen im Jahr das Gehalt weiterzuzahlen, es sei denn, es kommt zu einem Wechsel der Diagnose. Ein zukünftiger Reformvorschlag könnte darauf abzielen, diese Verpflichtung unabhängig von einer veränderten Diagnose auf insgesamt sechs Wochen pro Jahr zu begrenzen.
Seit dem Jahr 2010 haben sich die Ausgaben der Arbeitgeber für krankheitsbedingte Fehlzeiten um das 2,2-Fache erhöht. Details aus dem Sozialbudget 2024 machen ersichtlich, dass Gehaltsfortzahlungen in Höhe von 69,1 Milliarden Euro und Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungsbeiträgen von 13,0 Milliarden Euro veranschlagt wurden. Zu beachten ist, dass hierbei die Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes nicht berücksichtigt wurde.
Dem Entgeltfortzahlungsgesetz zufolge sind Arbeitgeber verpflichtet, auch bei längeren Krankheitsausfällen die Gehälter der Beschäftigten für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, das etwa 70 Prozent des Bruttolohns beträgt. Im vergangenen Jahr übertrafen die Aufwendungen der Arbeitgeber die Kosten für das Krankengeld um das Vierfache. Zu den Ursachen für diesen Anstieg zählen neben gestiegenen Löhnen und einer wachsenden Mitarbeiterzahl auch ein über Jahrzehnte erhöhter Krankenstand, der oft mit einer alternden Erwerbsbevölkerung einhergeht.