23. September, 2026

unentgeltlicher Erwerb

Definition: Unentgeltlicher Erwerb

Der Begriff "unentgeltlicher Erwerb" bezieht sich auf den Erwerb von Vermögenswerten oder Eigentumsrechten ohne eine finanzielle Gegenleistung oder Entschädigung. Im Bereich der Kapitalmärkte und Investitionen bezeichnet der unentgeltliche Erwerb den Erwerb von Aktien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten ohne den Austausch von Geld oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen. Dies kann beispielsweise durch Schenkungen, Erbschaften oder Übertragungen zwischen verbundenen Unternehmen erfolgen.

Ein unentgeltlicher Erwerb kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise werden Vermögenswerte oft durch Schenkungen oder Erbschaften weitergegeben, um Familienmitglieder zu begünstigen oder Vermögen innerhalb einer Familie zu übertragen. Auch verbundene Unternehmen können Vermögenswerte untereinander übertragen, um strategische Ziele zu erreichen oder betriebliche Aktivitäten zu optimieren. Während bei einem unentgeltlichen Erwerb keine unmittelbare finanzielle Transaktion stattfindet, können damit steuerliche oder rechtliche Verpflichtungen verbunden sein.

Im deutschen Steuerrecht werden unentgeltliche Erwerbe als "anstelle des steuerpflichtigen Erwerbs tretende Erwerbe" bezeichnet. Diese unterliegen bestimmten Übertragungs- und Bewertungsregeln, um sicherzustellen, dass die entsprechenden steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden. Darüber hinaus können unentgeltliche Erwerbe auch dazu führen, dass der Beschenkte oder Erbe in Bezug auf die übertragenen Vermögenswerte bestimmte Rechte und Pflichten übernimmt.

Als Leser der Investmentweek.de-Website finden Sie in diesem umfangreichen Glossar weitere Begriffsdefinitionen aus der Welt der Kapitalmärkte, Investitionen und des Unternehmertums. Unser kompetentes Team von Fachexperten hat diese lexikalische Sammlung sorgfältig erstellt, um Ihnen ein fundiertes Verständnis der wichtigsten Fachtermini im Bereich der Investments zu ermöglichen. Wir aktualisieren und erweitern diesen Glossar regelmäßig, um sicherzustellen, dass er stets die neuesten Entwicklungen und Trends widerspiegelt. Wenn Sie weiterlesen möchten, entdecken Sie jetzt weitere Begriffsdefinitionen und erweitern Sie Ihr Fachwissen auf Investmentweek.de.