08. Februar, 2026

Wirtschaft

Uneinigkeit über die Wiedereinführung der Vermögensteuer

In der aktuellen politischen Debatte in Deutschland gewinnt die Diskussion über die Wiedereinführung der Vermögensteuer an Fahrt. Auslöser für die jüngsten Kontroversen sind die Vorschläge der Linkspartei, die vom Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA) heftig kritisiert werden. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des BDA, äußerte seine Besorgnis über die mögliche Einführung von Substanzsteuern, zu denen sowohl die Vermögens- als auch die Erbschaftsteuer zählen. Kampeter warnt, dass eine solche Steuer das betriebliche Vermögen belasten und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen erheblich beeinträchtigen könnte. Zudem hegt er die Befürchtung, dass eine Vermögensteuer Kapital ins Ausland verlagern könnte, anstatt die beabsichtigten zusätzlichen staatlichen Einnahmen zu sichern.

Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) teilt diese Sorgen. Auf Anfrage der Linkspartei erarbeiteten Wissenschaftler des DIW eine Studie, in der sie die potenziellen Auswirkungen einer Vermögensteuer eingehend untersuchten. Das Institut spricht sich dafür aus, die Einführung einer solchen Steuer idealerweise international abgestimmt zu gestalten. Damit könnten negative Effekte, wie Wirtschaftsfluktuationen und Kapitalflucht, signifikant abgeschwächt werden.

Heidi Reichinnek, Fraktionsvorsitzende der Linken, widerspricht den Kritikpunkten vehement. Ihrer Ansicht nach sei das Argument der Kapitalflucht überholt und unbegründet. Reichinnek betont die zentrale Rolle von Investitionen in Infrastruktur und Bildung, um Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv zu gestalten. Sie argumentiert, dass insbesondere diejenigen, die von den verbesserten Standortbedingungen profitieren, auch entsprechend zur deren Finanzierung beitragen sollten. Trotz der vorgebrachten Bedenken bleibt die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein zentrales Anliegen der Linken, nachdem diese im Jahr 1997 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt wurde.

Die Details des vorgeschlagenen Steuerkonzepts der Linken umfassen großzügige Freibeträge. Vorgesehen ist ein persönlicher Freibetrag von einer Million Euro sowie fünf Millionen Euro für Unternehmensvermögen. Jenseits dieser Betragsgrenzen ist eine progressive Besteuerung geplant, beginnend bei einem Prozent und ansteigend bis zu 12 Prozent, abhängig vom Umfang des Vermögens. Laut Berechnungen des DIW könnte diese Maßnahme das Staatssäckel mit bis zu 147 Milliarden Euro jährlich bereichern, was erheblichen Spielraum für Investitionen in öffentliche Güter eröffnen würde.