08. Februar, 2026

Politik

UN-Alarm: Zerstört der deutsche Staat die Meinungsfreiheit?

Sonderberichterstatterin Irene Khan fällt vernichtendes Urteil über staatliche Maßnahmen und den Verfassungsschutz.

UN-Alarm: Zerstört der deutsche Staat die Meinungsfreiheit?
Harte Rüge der UN: Staatliche Maßnahmen in Deutschland seien mit Menschenrechtsstandards unvereinbar.

Die Warnsignale aus Berlin sind unüberhörbar und alarmierend. Irene Khan, die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, hat im Rahmen einer Pressekonferenz in der Hauptstadt eine scharfe Analyse der bürgerlichen Freiheiten in der Bundesrepublik vorgelegt. Ihr Befund gleicht einer Abrechnung mit der aktuellen Innenpolitik.

Statt den Schutz der freien Rede zu gewährleisten, sieht Khan Deutschland auf einem gefährlichen Abweg. Die Debattenkultur sei durch Themen wie Antisemitismus, Islamophobie und Gender-Diskussionen zwar stark polarisiert, doch die Reaktion des Staates darauf verschärfe das Problem massiv.

„Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland im Schwinden begriffen“, so Irene Khan in Berlin.

Staatliche Eingriffe verletzen internationale Menschenrechtsstandards

Der Kern der UN-Kritik trifft die Bundesregierung an einer empfindlichen Stelle. Khan identifiziert ein fatales Dilemma: Im Versuch, gesellschaftliche Spaltung und Hassrede zu bekämpfen, greift der Gesetzgeber zu Mitteln, die das Völkerrecht tangieren. Die Balance zwischen Schutz und Zensur scheint verloren gegangen zu sein.

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Besonders brisant ist die Bewertung der rechtlichen Grundlagen. Die UN-Expertin stuft diverse staatliche Maßnahmen explizit als problematisch ein. Dies betrifft Instrumente, die eigentlich der Sicherung der Demokratie dienen sollten, nun aber offenbar das Gegenteil bewirken.

Diese Maßnahmen seien „unvereinbar mit internationalen Menschenrechtsstandards“, so die ehemalige Amnesty-International-Generalsekretärin.

Verfassungsschutz und Strafrecht agieren im Definitions-Vakuum

Konkrete Kritik übt Khan an Paragraph 188 des Strafgesetzbuches, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter besondere Strafe stellt. Zudem rügt sie die Praxis der Behörden im Umgang mit politischen Slogans wie „From the River to the Sea“, die pauschal kriminalisiert würden, was einer „Blankovollmacht“ gleichkomme.

Ein weiterer schwerwiegender Vorwurf richtet sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde operiere ohne eine trennscharfe Definition des Begriffs „Extremismus“. Diese Unschärfe führe zu einer öffentlichen Stigmatisierung legitimer Meinungsäußerungen und schränke den demokratischen Diskurs faktisch ein.

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Politische Polarisierung spaltet das Verfassungsverständnis

Die Analyse erfolgt vor dem Hintergrund massiver politischer Spannungen. Rainer Rothfuß, menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, hatte Khan bereits im Vorfeld kontaktiert und vor einer „Atmosphäre der Angst“ gewarnt. Khan bestätigte Gespräche mit Abgeordneten dieser Partei, bewertete diese jedoch nicht öffentlich.

Das Fazit der Sonderberichterstatterin deutet auf eine tiefe Zerrüttung hin. Es zeige sich nicht nur eine gesellschaftliche Spaltung, sondern ein fundamentaler Riss im Verständnis der grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte. Der angekündigte Bericht an die UN-Generalversammlung dürfte für Berlin unangenehm werden.

Es zeige sich ein „tiefer Riß im Verständnis der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit“, so Khan abschließend.