Die Deutsche Flugsicherung (DFS), ein essenzielles Element der deutschen Luftverkehrsinfrastruktur, steht vor einer signifikanten finanziellen Neuorientierung. Als bundeseigenes Unternehmen verwaltet die DFS sowohl zivile als auch militärische Luftverkehrsstrukturen. Bislang basiert ein erheblicher Teil ihrer Finanzierung auf Gebühren, die von zivilen Fluggesellschaften für Überflüge sowie für Starts und Landungen erhoben werden. Trotz der Tatsache, dass militärische Flüge ebenfalls mit entsprechenden Gebühren belegt sind, tragen diese aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Anzahl lediglich rund fünf Prozent zu den Gesamteinnahmen der DFS bei.
In einem im Detail ausgearbeiteten Konzept, das bereits der deutschen Bundesregierung präsentiert wurde, schlägt die DFS vor, dass der Bund künftig 25 Prozent ihres jährlichen Budgets bereitstellt, was einem Betrag von etwa 350 Millionen Euro entspricht. Dieses finanzielle Engagement soll gewährleisten, dass der hoheitliche Anspruch der DFS, insbesondere die Rund-um-die-Uhr-Betriebsbereitschaft der deutschen Flughäfen sowie die umfassende Überwachung des deutschen Luftraums, adäquat finanziert wird. Der Geschäftsführer der DFS, Arndt Schoenemann, hebt in diesem Zusammenhang die Unverzichtbarkeit ziviler Fluglotsen hervor, besonders in Krisensituationen. Er weist darauf hin, dass Deutschland seit mehreren Jahren über keine eigenständige militärische Flugsicherung mehr verfügt, was die Wichtigkeit einer stabilen zivilen Struktur umso mehr unterstreicht.
Dem Konzept zufolge sollen die zusätzlichen finanziellen Unterstützungen des Bundes ab dem Jahr 2027 bereitgestellt werden. Diese Maßnahme ist darauf ausgerichtet, den gestiegenen militärischen Anforderungen gerecht zu werden. Bereits nach dem Cyberangriff auf die Büro-Infrastruktur der DFS durch Russland wurden notwendige Anpassungen vorgenommen, wie die Einstellung zusätzlicher Fachkräfte und die Anschaffung neuer Technologien. Parallel dazu laufen Investitionen in die Weiterentwicklung der Flugsicherungssysteme, die unabhängig von diesen spezifischen Vorfällen initiiert wurden.
Für die zivilen Fluggesellschaften zeichnet sich mit der geplanten Neuordnung eine potenzielle finanzielle Entlastung ab. Derzeit liegen die Kosten der Flugsicherungsgebühren bei den Airlines, die diese wiederum auf die Passagiere umlegen. Schoenemann zeigt Verständnis für die bestehenden Forderungen, die Steuer- und Gebührenlast im deutschen Luftverkehr zu reduzieren. Er argumentiert, dass die Finanzierung der Flugsicherungsinfrastruktur nicht alleine von den Airlines getragen werden sollte, um den Luftverkehr langfristig effizient und fair zu gestalten.