Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche hat in einer kürzlich gehaltenen wirtschaftspolitischen Rede in Berlin maßgebliche Veränderungen in der staatlichen Heizungsförderung angekündigt. Die CDU-Politikerin hob hierbei die dringliche Bedeutung einer gesteigerten Eigenverantwortung bei sanktionsfreien Heizungstauschmaßnahmen hervor. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Energiepolitik effektiver sowie stärker marktwirtschaftlich zu gestalten und dabei den effizientesten Einsatz von Fördermitteln zu gewährleisten. Durch diese gezielte Nutzung der Ressourcen sollen insbesondere jene Haushalte unterstützt werden, die auf finanzielle Förderung angewiesen sind.
Derzeit existiert ein staatliches Fördermodell, welches bis zu 70 Prozent der Kosten für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme abdeckt. Diese Förderung gliedert sich in eine Grundförderung, einen Klimageschwindigkeitsbonus sowie einen Einkommensbonus, der für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro relevant ist. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 21.000 Euro, ein Betrag, der für den Staat eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bestärkte die Dringlichkeit einer sozial ausgewogeneren Staffelung der Förderungen, welche die soziale Fairness im Zentrum der Heizungsförderungspolitik berücksichtigt. Dennoch bleibt die Zukunft des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unsicher, was innerhalb der schwarz-roten Koalition für Spannungen sorgt. Von besonderer Kontroverse ist Paragraf 71, allgemein bekannt als 'Heizungsgesetz', welcher wegen seiner Komplexität intensiv diskutiert wird.
Ministerin Reiche hatte in vorherigen Stellungnahmen die Befürchtung geäußert, dass durch staatliche Maßnahmen eine ungewollte Abhängigkeit von Wärmepumpen entstehen könnte. Das überarbeitete GEG, das Anfang 2024 in Kraft treten soll, zeichnet sich durch das zentrale Ziel aus, den Klimaschutz im Gebäudebereich zu stärken. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin genutzt werden, wobei neuentstehende Bauten mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beheizt werden sollen. Diese Reformen sind designed, um einen graduellen Übergang in Richtung umweltfreundlicherer Energieformen zu ermöglichen und die deutschen Klimaziele zu erreichen.