Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig widmet sich derzeit einer detaillierten Überprüfung der bayerischen Düngeverordnung. In diesem Zusammenhang stehen insbesondere vier Revisionsverfahren im Fokus, die sich mit der Rechtmäßigkeit von Gebietsausweisungen befassen, in denen aus Gründen des Gewässer- und Grundwasserschutzes spezielle Beschränkungen für die Düngung gelten. Es ist zu beachten, dass möglicherweise noch keine finale Entscheidung zu diesen Verfahren verkündet wird.
Diese Regelungen haben erhebliche Auswirkungen auf Landwirte in den als "rote Gebiete" deklarierten Zonen. In diesen Bereichen dürfen Landwirte lediglich 80 Prozent der üblicherweise benötigten Düngermenge ausbringen, um den Vorgaben zum Schutz der Gewässer gerecht zu werden. Der Freistaat Bayern sieht sich hiermit in der Pflicht, sowohl EU- als auch Bundesvorgaben zu erfüllen. Landwirte hingegen äußern Zweifel an der Angemessenheit dieser Maßnahme. Sie kritisieren die unzureichende Anzahl von Messstellen und beklagen die Ausweisung dieser Gebiete als unverhältnismäßig, da sie wirtschaftliche Einbußen befürchten, die ihre Existenz bedrohen könnten.
Bereits im Februar 2024 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, indem er drei der vier Klagen zurückwies und den Schutz der Gewässer als vorrangig einstufte. Die auferlegten Einschränkungen seien für die Landwirte zumutbar, allerdings müsse Bayern im Gegenzug weitere Messstellen einrichten, um die Datenbasis zu erweitern. Eine vorläufige Lösung wurde als akzeptabel befunden, solange die ausstehenden Anpassungen umgesetzt werden. Die vierte Klage hingegen war erfolgreich, weil die Auswahl der Messstelle nicht schlüssig nachvollziehbar war. Dies führte zur Unwirksamkeit der Düngeverordnung in jenem spezifischen Gebiet.
Nährstoffreiche Böden sind unerlässlich für das Wachstum zahlreicher Pflanzenarten. Jedoch führt eine exzessive Düngung zu einer übermäßigen Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Das Bundesinstitut für Risikobewertung betont, dass Nitrate per se zwar ungefährlich sind, jedoch durch bakterielle Prozesse in das gesundheitsschädliche Nitrit umgewandelt werden können. Diese Problematik betrifft nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Verbraucher, die zunehmend über die Qualität des Grundwassers besorgt sind.