26. Juni, 2025

Politik

Thüringen verlangt anteilige Kostendeckung für Kali-Altlasten – Millionenstreit vor Gericht

Im fortwährenden Streit um die finanziellen Belastungen bei den Sicherungsarbeiten der stillgelegten Kali-Gruben verstärkt das Bundesland Thüringen seinen Druck auf den Bund und fordert entschiedene Nachverhandlungen. Dabei appelliert die Landesregierung insbesondere auf eine gerechte und kooperative Beteiligung des Bundes an den erheblichen Kosten, die durch die Sanierungsarbeiten entstehen. Diese Forderung hat jüngst einen juristischen Höhepunkt erreicht, indem Thüringen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht hat. Der Kernpunkt der juristischen Auseinandersetzung dreht sich um Verträge, die in den 1990er Jahren abgeschlossen wurden, sowie um die darin festgelegten Fristen und Verpflichtungen, wie die Vorsitzende Richterin erläutert. Die Bedeutung der Verhandlung liegt klar auf der Hand, da es um beträchtliche finanzielle Beträge geht, die sowohl für die Landes- als auch Bundesbehörden von entscheidender Bedeutung sind.

Der Bund, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zeigt sich aktuell wenig kompromissbereit und lehnt Bestrebungen zu Nachverhandlungen ab. Der Ausgang dieses Verfahrens ist von großer Bedeutung, denn für Thüringen könnte eine positive Entscheidung die lang ersehnte Entlastung von den jährlichen Millionenbelastungen bedeuten, die zur Sanierung der durch die Kali-Industrie verursachten Umweltschäden aufgebracht werden müssen. Hintergrund dieser finanziellen Verantwortung ist die bestehende Praxis, dass Thüringen jährlich bis zu 20 Millionen Euro aus eigenen Mitteln bereitstellt, ohne auf finanzielle Unterstützung seitens des Bundes zählen zu können.

Thüringen fühlt sich in dieser Hinsicht im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern benachteiligt. Diese Länder haben Revisionsmöglichkeiten in ihren Verträgen zur Umweltlastensicherung, was ihnen bessere Bedingungen verschafft. Der thüringische Umweltminister Tilo Kummer hebt deshalb die dringende Notwendigkeit hervor, den Generalvertrag aus dem Jahr 1999 zu überarbeiten und anzupassen. Besonders prekär ist die Situation dadurch, dass die finanziellen Mittel, die der Bund nach der Wiedervereinigung bereitgestellt hatte, spätestens seit 2017 erschöpft sind. Der zeitliche Horizont für die Abschließung der Sicherungsarbeiten, insbesondere in den kritischen Gebieten der Gruben von Springen und Merkers, bleibt unbestimmt. Komplikationen, wie unerwartete Wassereinbrüche in Springen, erschweren den Lösungsprozess zusätzlich.

Die Diskussionen um die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen werden intensiv geführt, da künftige Entwicklungen maßgeblich von der fortschreitenden Rechtsprechung und möglichen politischen Verhandlungen abhängen. Thüringen hofft, durch die Klage nicht nur eine faire finanzielle Beteiligung zu erreichen, sondern auch langfristige Planungssicherheit zu gewinnen.