701.000 Ukrainer im Bürgergeld-Bezug
Seit Beginn des Krieges sind rund 1,26 Millionen Ukrainer nach Deutschland gekommen. Laut Bundesagentur für Arbeit haben etwa 272.000 eine reguläre Beschäftigung gefunden.
Doch 701.000 beziehen Bürgergeld, darunter mehr als 500.000 erwerbsfähige Leistungsbezieher. Damit stellen Ukrainer die größte Gruppe unter den derzeit 5,4 Millionen Bürgergeld-Empfängern. Bereits heute stammt fast die Hälfte aller Leistungsbezieher in Deutschland aus dem Ausland.
Teggatz fordert klare Rückkehrpflicht
Für den Chef der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, ist die Rechtslage eindeutig:
„Wenn kein Krieg mehr ist, sind sie rechtlich keine Kriegsvertriebenen mehr.“
Ein Friedensschluss würde automatisch das Ende des EU-Sonderrechts bedeuten, das ukrainischen Flüchtlingen bislang Aufenthalt und Sozialleistungen garantiert.
Behörden müssten dann die Bescheide widerrufen. Üblicherweise blieben den Betroffenen drei Monate Frist, um Deutschland zu verlassen. Für Teggatz ist das eine Frage der Rechtsstaatlichkeit: Wer nicht arbeiten gehe, könne nach Kriegsende nicht dauerhaft bleiben.
Unterschied zu Syrien
Anders als in Syrien, wo die Sicherheitslage bis heute unübersichtlich ist, gilt die Ukraine nach Einschätzung der Politik als „zweifelsfrei sicherer Herkunftsstaat“, sobald die Waffen schweigen.

Damit entfällt der zentrale Grund für Schutz in Deutschland. Genau an dieser Stelle unterscheidet sich die Debatte von den Asylverfahren der letzten Jahre.
Unterstützung aus der CDU
Auch der CDU-Landrat Tino Schomann aus Nordwestmecklenburg stimmt der Linie zu:
„Wenn ich Ukrainer wäre, würde ich zurückgehen, um mein Land wieder aufzubauen.“
Wer in Deutschland Arbeit habe und seinen Lebensunterhalt selbst verdiene, könne bleiben. Für Bürgergeld-Empfänger ohne Job aber sei die Rückkehr die richtige Konsequenz.
Ein politisch heikles Signal
Die Diskussion berührt einen Nerv. Zum einen, weil es um Zahlen geht, die erheblich sind: 700.000 Menschen im Bürgergeld-System.
Zum anderen, weil es um die Frage geht, wie lange Deutschland die Verantwortung für Kriegsflüchtlinge trägt, wenn der Krieg tatsächlich endet. Zwischen Mitgefühl und rechtlichen Pflichten, zwischen Integrationshoffnung und Rückkehrforderung: Der Konflikt ist programmiert.
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