Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck von der CDU setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die Legalisierung von Cannabis in Deutschland beibehalten wird. Allerdings fordert er, dass diese Legalisierung unter strengeren Kontrollen steht, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. In einem Interview mit dem "Tagesspiegel" äußerte er seine Besorgnis über den aktuellen Umgang mit der Droge und betonte die Wichtigkeit regulierter Rahmenbedingungen.
Streeck argumentiert, dass eine Rückkehr zur Illegalität für Freizeitkonsumenten keine praktikable Lösung darstellt. Mit rund fünf Millionen regelmäßigen Cannabiskonsumenten in Deutschland sei es essenziell, diese Personengruppe vom Schwarzmarkt fernzuhalten. Nur so könnten sowohl die Konsumenten geschützt als auch kriminelle Strukturen eingedämmt werden.
Der sogenannte Social Supply, bei dem selbst angebautes Cannabis im privaten Umfeld weitergegeben wird, bleibt jedoch ein kritisches Thema für den Mediziner. Er weist darauf hin, dass diese Praxis weiterhin den Schwarzmarkt fördere und zu dessen Wachstum beitrage. Ein besonderes Augenmerk legt Streeck auf die Verschreibung von Medizinalcannabis, dessen Importmenge sich in jüngster Zeit um bemerkenswerte 430 Prozent erhöht hat.
Streeck warnt vor möglichen Missbräuchen durch sogenannte „Dealer im weißen Kittel“, die möglicherweise über Telemedizin-Plattformen agieren könnten, um Medizinalcannabis unrechtmäßig zu verschreiben. Um dem entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung, den Versand von Medizinalcannabis zu untersagen und die persönliche Interaktion zwischen Arzt und Patient bei Verschreibungen festzuschreiben. Zudem sind im Bundestag Diskussionen über weitere Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Cannabislegalisierung vorgesehen.
Besondere Bedeutung misst Streeck der Unterscheidung zwischen Konsum- und Medizinalcannabis bei und fordert die Anwendung hoher medizinischer Standards. Er übt auch Kritik an der derzeit erlaubten Besitzmenge, indem er 25 Gramm als übertrieben ansieht, was in erster Linie Kleindealern zugutekäme.
Von höchster Priorität ist für Streeck der Schutz von Jugendlichen. Die Teillegalisierung habe den Zugang zu Suchthilfe für Minderjährige erschwert, was ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Er betont, dass betroffene Jugendliche frühzeitig Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten erhalten müssen, um Abhängigkeiten und mögliche psychische Schäden zu vermeiden.