Die Finanzverwaltungen in Deutschland haben im vergangenen Jahr Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro erfasst. Diese Zahl stellt eine deutliche Steigerung von 19,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar und markiert damit einen neuen Höchststand, teilte das Statistische Bundesamt mit. Noch im Jahr 2022 war ein Rückgang um 14 Prozent zu verzeichnen.
Bemerkenswert ist hierbei vor allem der Anstieg der Vermögensübertragungen durch Schenkungen, die 2023 insgesamt 60,3 Milliarden Euro erreichten. Dies entspricht einer Zunahme von 44,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist das übertragene geschenkte Betriebsvermögen, das sich auf 24,8 Milliarden Euro verdoppelte. Großerwerbe mit einem Wert von über 26 Millionen Euro vervierfachten sich fast auf 15,7 Milliarden Euro und legten damit um 273,3 Prozent zu.
Der positive Trend spiegelt sich auch in den Steuereinnahmen wider. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich 2023 um 3,9 Prozent auf insgesamt 11,8 Milliarden Euro. Auf die Erbschaftsteuer entfielen dabei 7,7 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 4,5 Prozent entspricht, während die Schenkungsteuer um beachtliche 24,9 Prozent auf 4,1 Milliarden Euro anstieg.
Diese Entwicklungen führen die Statistiker vor allem auf den Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens im Wert von über 26 Millionen Euro zurück. Der Wert dieser Großerwerbe stieg von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2023, was einer enormen Steigerung von 257,3 Prozent entspricht.
Erbschaften und Schenkungen unterliegen in Deutschland bestimmten Freibeträgen, deren Höhe sich nach dem Verhältnis des Empfängers zum Verstorbenen oder Schenkenden richtet. So beträgt der Freibetrag für Ehepartner beispielsweise 500.000 Euro. Die Statistik berücksichtigt in der Regel nur solche Übertragungen, die oberhalb dieser Freibeträge liegen.