Die statistische Erfassung offenbart ein massives Kontrollversagen der Behörden
Eine detaillierte Analyse der Belegungszahlen in rheinland-pfälzischen Asyleinrichtungen fördert alarmierende Daten zutage. Im Zeitraum der letzten anderthalb Jahre – spezifisch definiert vom 1. Juli 2024 bis Ende Dezember des Folgebahres – ist der Aufenthaltsort von insgesamt 923 Asylsuchenden unbekannt. Dies bestätigte das Integrationsministerium in Mainz nach wachsendem öffentlichen Druck.

Bezogen auf die Gesamtaufnahme von 10.120 Personen in diesem Zeitraum entspricht dies einer Abgangsquote von 9,1 Prozent. Diese Personen haben das administrative Raster verlassen, ohne sich ordnungsgemäß abzumelden oder einer kommunalen Zuweisung zu folgen. Die Behörden definieren Bewohner als „abgängig“, sobald diese der Einrichtung für mehr als drei Tage fernbleiben. Die unmittelbare fiskalische Konsequenz ist die Einstellung sämtlicher staatlicher Leistungen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Die regionale Verteilung der Abgänge zeigt klare Schwerpunkte in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA). Spitzenreiter ist die Einrichtung in Trier mit 245 verschwundenen Personen, gefolgt von Speyer (180), Hermeskeil (173) und Kusel (150). Auch aus Bitburg (94) und der Unterkunft am Flughafen Hahn (81) meldeten die Verwaltungssysteme signifikante Verluste an das Ministerium.
Ein Insider-Leak entlarvt Sicherheitslücken bei polizeibekannten Personen
Die Transparenz dieser Datenbasis ist nicht das Ergebnis proaktiver Behördenkommunikation, sondern resultiert aus einem Leak. Ein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes hatte interne Daten zu 31 vermissten Personen aus der Einrichtung in Bitburg per E-Mail an Landtagsabgeordnete und die ADD versendet. Gegen den Whistleblower wurde umgehend Strafanzeige erstattet und eine Freistellung ausgesprochen, was Fragen zur Fehlerkultur innerhalb der Verwaltung aufwirft.
Besonders brisant ist die sicherheitsrelevante Bewertung der Untergetauchten. Eine Prüfung des Innenministeriums ergab, dass allein unter den seit August aus der AfA Bitburg verschwundenen Personen sieben polizeibekannt waren. Die Deliktstruktur umfasst Körperverletzung, Diebstahl und Betäubungsmittelkriminalität. Eine vollumfängliche Überprüfung der restlichen 923 Abgängigen auf strafrechtliche Relevanz steht noch aus.
Integrationsstaatssekretär Janosch Littig (Grüne) und ADD-Präsident Thomas Linnertz betonen unterdessen die rechtlichen Rahmenbedingungen: Aufnahmeeinrichtungen seien keine Haftanstalten, eine Freiheitsentziehung ohne richterlichen Beschluss ist rechtlich nicht zulässig. Dennoch kündigte das Ministerium eine Überprüfung der internen Abläufe und einen verstärkten Austausch mit anderen Bundesländern an, da von einem bundesweiten Phänomen auszugehen ist.


