Jahrzehntelang kämpften Betroffene um Anerkennung, nun liegt die wissenschaftliche Bestätigung vor. Ein vom Bundesinnenministerium geförderter Forschungsverbund hat erstmals umfassend belegt, dass Zwangsadoptionen in der DDR kein Randphänomen waren, sondern System hatten.
Die Ergebnisse der dreijährigen Untersuchung sind eindeutig: Der SED-Staat griff zwischen 1945 und 1989 systematisch in die familiäre Integrität ein, um Kinder ihren Eltern aus politischen Gründen zu entziehen.
Ein Millionenprojekt deckt die Mechanismen des staatlichen Unrechts auf
Unter der Leitung des Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung arbeiteten Wissenschaftler der Universitäten Düsseldorf, Mainz und Leipzig sowie der Medical School Berlin an der Aufarbeitung. Das Bundesinnenministerium stattete das Forschungsvorhaben mit rund einer Million Euro aus, um eine fundierte Datenbasis zu schaffen.

Der Fokus der Analyse lag auf der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR. Die Forscher klassifizieren die damaligen Praktiken nun offiziell als elementaren Bestandteil des Systemunrechts der SED-Diktatur.
Politische Motive wurden gezielt unter sozialen Vorwänden verschleiert
Die Studie zeigt auf, wie der Staatsapparat vorging: Offiziell wurden oft angebliche soziale oder wirtschaftliche „Missstände“ in den Familien konstruiert. Diese dienten als juristischer Hebel, um Eltern das Sorgerecht zu entziehen.
In der Realität handelte es sich um politisch motivierte Eingriffe. Kinder und Eltern wurden gewaltsam getrennt, und Adoptionen wurden rücksichtslos gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen durchgesetzt. Die traumatischen Folgen dieser staatlichen Willkür wirken für viele Opfer bis in die Gegenwart nach.
Die Politik erkennt die Zwangsadoptionen als offene Wunde der Geschichte an
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte bei der Vorstellung der Ergebnisse die Notwendigkeit, dieses Unrecht klar zu benennen. Auch Jahrzehnte nach dem Mauerfall existieren noch blinde Flecken in der historischen Aufarbeitung der DDR-Diktatur.
Der Anstoß für diese Untersuchung kam direkt aus der Zivilgesellschaft. Nachdem das Thema bereits seit den 1970er Jahren bekannt war, sorgte eine Petition von Betroffenen im Jahr 2018 für neue Aufmerksamkeit. Der Deutsche Bundestag reagierte daraufhin mit einem parteiübergreifenden Beschluss zur wissenschaftlichen Aufarbeitung.


