Der SPD-Sozialpolitiker Martin Rosemann hat Forderungen aus der Union und der FDP, Leistungen für Asylbewerber zu kürzen, vehement zurückgewiesen. Rosemann betont, dass bereits ein spezifisches Leistungssystem unter dem Bürgergeldniveau existiert. "Menschen nach Anerkennung ihres Asylantrags im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes zu belassen, ist verfassungswidrig und sinnlos," erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion gegenüber der "Rheinischen Post".
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, hatte zuvor ein weiteres soziales Leistungssystem gefordert, das unterhalb des Bürgergelds liegen und sich auf Asylbewerber fokussieren solle. Zusätzlich warnte er, dass diejenigen, die zumutbare Arbeit verweigerten, mit Kürzungen rechnen müssten. Der FDP-Politiker Pascal Kober sprach sich hingegen für eine stärkere Differenzierung bei den Leistungsempfängern insgesamt aus, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Rosemann kritisierte scharf, dass die wiederholten Aufrufe zur Arbeitsaufnahme von Geflüchteten nicht mit den tatsächlichen Hindernissen in Einklang stünden, die durch die Verweigerung des Zugangs zu Arbeitsvermittlung durch Jobcenter entstehen. Er warnte vor dem Ausspielen verschiedener sozialer Gruppen gegeneinander und bezeichnete die Forderungen von Dobrindt und Kober als "Sommerpausen-Füller" und "Beiträge zur Volksverdummung."
Schon länger wurden Forderungen nach geringeren staatlichen Überweisungen an ukrainische Kriegsflüchtlinge laut. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte vorgeschlagen, neu ankommenden Ukrainer*innen künftig kein Bürgergeld mehr zu gewähren, sondern lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hintergrund ist die Massenzustrom-Richtlinie der EU, die nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine aktiviert wurde. Diese ermöglicht Ukrainischen Kriegsflüchtlingen ohne Asylantrag Bürgergeld zu beantragen, sobald sie als Geflüchtete anerkannt sind und bedürftig werden.
Asylbewerber erhalten lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, während die als Geflüchtete anerkannten und bedürftigen Personen Anspruch auf Bürgergeld haben.