01. Mai, 2026

Wirtschaft

Shein beugt sich Verbraucherschutzforderungen

Shein beugt sich Verbraucherschutzforderungen

In einer Wende der Ereignisse hat Shein, die international agierende Online-Shopping-Plattform, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und damit auf die Forderungen deutscher Verbraucherschutzorganisationen reagiert. Nach der Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kam von einem Shein-Sprecher die Bestätigung, dass man gemeinsam an Lösungen arbeite. Diese Kooperation führte zu einer Einigung außerhalb der Gerichtssäle, erklärte Ramona Pop, die Vorständin des vzbv. Der Vereinbarung zufolge wird Shein, welches unlängst wegen Einschüchterungstaktiken und anderen Verstößen gegen Verbraucherschutzregeln kritisiert wurde, auf irreführende Handlungen auf dem deutschen Markt verzichten und bis zum 1. Juni die Beanstandungen auf ihrer Webseite korrigieren. Bei erneuten Verstößen droht der Verband mit Strafzahlungen.

Die bemängelten Praktiken betreffen vor allem die Benutzerführung, wie etwa verwirrende Designs und schwierige Beschwerdewege. Auch versteckte Kontaktangaben, willkürlich wirkende Rabatte sowie unzureichend gekennzeichnete Bewertungen sind Stein des Anstoßes, zusätzlich zu aufdringlichen Pop-up-Fenstern, die den Nutzer beim Verlassen der Seite zum Bleiben animieren sollen.

Überdies betonte der vzbv, dass Shein nicht die Vorgaben des neuen Gesetzes für digitale Dienste (DSA) erfüllt, das eine umfassende Regulierung digitaler Inhalte in der EU mit sich bringt. Besonders große Plattformen wie Shein müssen laut der EU strengere Regeln einhalten, um u.a. gegen illegale Inhalte vorzugehen. Shein steht in der Reihe mit weiteren digitalen Schwergewichten wie Facebook und Instagram, gegen die in Bezug auf das DSA derzeit ermittelt wird.

Das ursprünglich aus China stammende Unternehmen Shein musste nach der Einordnung als "sehr große Plattform" durch die EU binnen vier Monaten striktere Regeln umsetzen. Auch Temu, ein weiteres chinesisches Shopping-Portal, unterzeichnete eine Unterlassungserklärung nach vergleichbarer Kritik.

Angesichts der Vorfälle mahnten Handelsexperten und Verbände an, das Verbraucherrecht zeitgemäßen Geschäftsmodellen entsprechend anzupassen. Die Geschäftspraktiken, die beispielsweise das Shopping zur unterhaltungssüchtig machenden Tätigkeit erheben, seien von den aktuellen Regulierungen nicht erfasst, bekräftigte vzbv-Chefin Pop. Der Handelsverband Deutschland (HDE) beobachtet ferner, dass viele der über solche Plattformen verkauften Produkte nicht den hiesigen Sicherheitsvorschriften genügen würden.