21. September, 2026

Schenkung

Eine Schenkung ist eine freiwillige Zuwendung von Vermögenswerten, die von einer Person (dem Schenker) an eine andere (den Beschenkten) gemacht wird, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Diese Art der Vermögensübertragung erfolgt aus rein altruistischen Gründen, außerhalb des regulären Handels oder der Vertragsbeziehungen.

Nach deutschem Recht ist die Schenkung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 516-534 geregelt. Demnach unterscheidet man zwischen der Schenkung unter Lebenden und der Schenkung von Todes wegen, auch Erbschaft genannt.

Die Schenkung unter Lebenden erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Schenker noch am Leben ist. Hierbei verliert der Schenker das Eigentum an den übergebenen Vermögenswerten unwiderruflich. Der Schenkungsvertrag bedarf keiner spezifischen Form, jedoch sollte er aus Beweisgründen schriftlich abgefasst werden.

Eine Schenkung von Todes wegen hingegen erfolgt durch Testament oder Erbvertrag und tritt erst nach dem Ableben des Schenkers in Kraft. In diesem Fall erbt der Beschenkte den ihm zugedachten Nachlass, wobei gegebenenfalls noch gesetzliche Erbansprüche Dritter berücksichtigt werden müssen.

Da eine Schenkung auch steuerliche Auswirkungen haben kann, ist es ratsam, sich diesbezüglich rechtzeitig von einem spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der übertragenen Vermögenswerte und kann in Abhängigkeit des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schenker und Beschenktem variieren.

Insgesamt ist die Schenkung ein wirksames Mittel, um Vermögenswerte zu übertragen und insbesondere Erben frühzeitig begünstigen zu können. Sie ermöglicht es dem Schenker, zu Lebzeiten das Vermögen seinen individuellen Wünschen gemäß zu verteilen und den Beschenkten eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, ohne dass dabei andere rechtliche Regelungen umgangen oder umschifft werden.