In einem wegweisenden Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg die rechtlichen Rahmenbedingungen für die irische Fluggesellschaft Ryanair gestärkt und gleichzeitig dem Portal Flightright, das sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert hat, klare Vorgaben auferlegt. Im Kern der Entscheidung steht das Verbot für Flightright, negative Äußerungen über Ryanair zu tätigen, die geeignet sind, das Ansehen der Fluggesellschaft zu schädigen. Besonders relevant ist das Verbot an Flightright, seinen Nutzern zu empfehlen, Kontaktversuche von Ryanair zu ignorieren. Bei Zuwiderhandlung gegen diese neuen Regelungen drohen dem Portal empfindliche Strafzahlungen von bis zu 250.000 Euro.
Ein weiterer bedeutsamer Schwerpunkt des Urteils betrifft die geforderte Preistransparenz bei der Dienstleistungserbringung durch Flightright. Plattformen wie Flightright sammeln systematisch Schadenersatzansprüche infolge von gravierenden Flugverspätungen und setzen diese gegen die Fluggesellschaften durch. Für diesen Service fällt eine Provision an. Das Gericht hat nunmehr festgelegt, dass Flightright verpflichtet ist, sämtliche zusätzlichen Gebühren, einschließlich eines "Anwaltszuschlags" von 14 Prozent, klar und deutlich von Beginn an offen zu legen, um den Verbrauchern volle Transparenz über etwaige Kosten zu gewährleisten.
Die Reaktion von Ryanair auf das Urteil fällt positiv aus. Das Unternehmen erkennt die europäische Fluggastrechteverordnung an, die bei Verspätungen von über drei Stunden Entschädigungen von bis zu 600 Euro vorsieht, und begrüßt die gerichtliche Entscheidung. Dara Brady, Marketing-Chef von Ryanair, rät Passagieren eindringlich, ihre Ansprüche direkt bei der Airline geltend zu machen, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Ryanair verspricht, die vollständigen Anspruchsbeträge an die betroffenen Kunden ohne Abzüge auszuzahlen.
Für Passagiere gibt es neben der direkten Kontaktaufnahme mit der Airline auch die Möglichkeit, sich an die kostenfreie Schlichtungsstelle Reise und Verkehr zu wenden. Diese Einrichtung hat sich in der Vergangenheit als effektiv erwiesen und erzielt in 80 bis 90 Prozent der Fälle erfolgreiche Einigungen im Sinne der Geschädigten. Diese zusätzliche Option bietet Fluggästen einen unkomplizierten und zugleich kostenfreien Weg, ihre Ansprüche ohne Zwischenschaltung von Dritten durchzusetzen.