03. Februar, 2026

Politik

Richterbund drängt auf verstärkte Entlastungsmaßnahmen für Verwaltungsgerichte

Die jüngsten Vorschläge von Justizministerin Stefanie Hubig zur Entlastung der Verwaltungsgerichte stoßen beim Deutschen Richterbund auf zurückhaltende Resonanz. Obwohl der Verband die Reformpläne in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung anerkennt, bewertet er die projektierte Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren als nicht ausreichend. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, äußerte in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass die bloße Änderung der Rechtsvorschriften die bestehende Problematik nicht umfassend lösen könne. Viel wichtiger sei eine signifikante personelle Aufstockung in den Gerichten, um dem fortdauernden Arbeitsdruck wirksam zu begegnen.

Ein wesentlicher Grund für die Überlastung der Verwaltungsgerichte ist die zunehmende Anzahl an Asylklagen, die im Jahr 2023 etwa 72.000 Hauptsacheverfahren umfasste. Prognosen gehen davon aus, dass diese Zahl bis 2025 um weitere 50 Prozent ansteigen könnte. Diese Entwicklung findet trotz rückläufiger Asylantragszahlen statt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Effizienz im Abbau der Verfahrensrückstände erhöht, was jedoch gleichzeitig zu einem Anstieg neuer Verfahren vor den Gerichten führt. Dies hat zur Folge, dass der jüngste Trend zu kürzeren Verfahrenszeiten stagniert. Angesichts dieser Situation sind die Bundesländer aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine zusätzliche Belastung der Gerichtsbarkeit zu verhindern.

Das Reformpaket von Ministerin Hubig zielt darauf ab, Bürgern in rechtlichen Auseinandersetzungen mit staatlichen Behörden einen schnelleren Zugang zu Urteilen an Verwaltungsgerichten zu ermöglichen. Die vorgeschlagenen Beschleunigungsmaßnahmen richten sich insbesondere auf die Bereiche Baugenehmigungen, Studienplatzvergaben und Asylverfahren. Durch die Reformen sollen die Entscheidungsprozesse an den Gerichten effizienter gestaltet werden, um deren Funktionsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Der derzeitige Entwurf bedarf jedoch weiterer Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und muss das parlamentarische Verfahren erfolgreich durchlaufen, bevor er in die Praxis umgesetzt werden kann.