Die Finanzströme der deutschen Familienkasse verzeichnen eine neue Rekordmarke. Im Jahr 2025 erreichten die Kindergeldzahlungen auf ausländische Konten ein Volumen von 528 Millionen Euro. Dies bestätigt die Bundesagentur für Arbeit (BA) und markiert den höchsten jemals gemessenen Wert in diesem Segment.
Im direkten Vorjahresvergleich ist ein klarer Anstieg erkennbar: 2024 lagen die Überweisungen noch bei 514 Millionen Euro. Betrachtet man die langfristige Entwicklung, wird die Dynamik noch deutlicher. Im Jahr 2010 belief sich die Summe lediglich auf 35,8 Millionen Euro, was die massive Ausweitung der grenzüberschreitenden Zahlungsströme im letzten Jahrzehnt unterstreicht.
Das Gesamtvolumen relativiert den Anteil der Auslandstransfers erheblich
Trotz der absoluten Rekordsumme ist eine Einordnung in den Gesamthaushalt der Familienkasse zwingend notwendig. Im Jahr 2025 wurden insgesamt rund 55,3 Milliarden Euro an Kindergeld ausgezahlt. Die viel diskutierten 528 Millionen Euro Auslandstransfers entsprechen damit einem Anteil von lediglich rund einem Prozent am Gesamtvolumen.

Die statistische Erfassung der Empfänger zeigt zudem eine deutliche Diskrepanz zwischen Staatsangehörigkeit und Zahlungsziel. Von den 17,57 Millionen kindergeldberechtigten Kindern besaßen 3,93 Millionen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dies bedeutet, dass über 22 Prozent der Mittel an nicht-deutsche Kinder oder deren Familien flossen, der Großteil davon jedoch auf Konten innerhalb Deutschlands.
Analytisch wichtig ist die Unterscheidung der Kontoführung: Eine Überweisung auf ein ausländisches Konto ist kein definitiver Beweis dafür, dass das Kind im Ausland lebt. Ebenso nutzen in Deutschland lebende Familien teilweise ausländische Bankverbindungen, während umgekehrt im Ausland lebende Kinder Gelder auf deutsche Konten erhalten können.
Ukrainische Staatsbürger bilden mittlerweile die drittstärkste Empfängergruppe
Die demografische Verschiebung der Empfängerstruktur wird durch aktuelle Daten untermauert. Ukrainische Staatsangehörige liegen mittlerweile nach Deutschen und Türken auf Platz drei der Kindergeldbezieher. Allein im Jahr 2024 wurden für 337.110 ukrainische Kinder Leistungen in Höhe von mehr als 1,14 Milliarden Euro erbracht.
Geflüchtete aus der Ukraine mit gültiger Aufenthaltserlaubnis besitzen einen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen. Dies trägt maßgeblich zur Veränderung der Auszahlungsstatistiken bei, auch wenn nicht alle diese Zahlungen ins Ausland abfließen.
Hinsichtlich der geografischen Verteilung der reinen Auslandsüberweisungen dominieren weiterhin EU-Staaten. Primäre Zielländer sind Polen, Rumänien, Tschechien sowie Frankreich und Kroatien. Diese Zahlungen basieren auf geltendem EU-Recht, das die Gleichbehandlung von EU-Bürgern, die in Deutschland arbeiten oder sozialversicherungspflichtig sind, garantiert.


