22. September, 2026

reformatio in peius

Reformatio in peius ist ein juristischer Begriff, der aus dem lateinischen stammt und übersetzt "Verschlechterung für Schlechtere" bedeutet. Im deutschen Rechtssystem bezieht sich dieser Begriff auf die Situation, in der eine Berufung oder Revision zu einer Verhandlungsverschlechterung für den Berufungsführer oder Revisionseinsprechenden führt.

Typischerweise tritt eine reformatio in peius auf, wenn der Berufungsführer oder Revisionseinsprechende durch eine höhere Instanz eine für ihn ungünstigere Entscheidung als die ursprüngliche erhält. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass der Berufungsführer oder Revisionseinsprechende bei einer erneuten rechtlichen Prüfung einen negativeren Ausgang bekommen kann als zuvor.

Reformatio in peius kann sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren auftreten. In Zivilverfahren kann sie z.B. auftreten, wenn der Kläger die erstinstanzliche Entscheidung anfechtet und das Berufungsgericht eine günstigere Entscheidung für den Beklagten fällt. Ähnlich kann es in Strafverfahren vorkommen, wenn der Angeklagte in Berufung geht und die Berufungsinstanz eine strengere Strafe verhängt.

Diese Situation kann für den Berufungsführer oder Revisionseinsprechenden äußerst unbefriedigend sein, da er ein Risiko eingeht, eine schlechtere Entscheidung oder Strafe als zuvor zu erhalten. Daher ist es wichtig, bei der Entscheidung, ob man Berufung oder Revision einlegt, sorgfältig und strategisch vorzugehen.

In einigen Fällen kann eine reformatio in peius jedoch vermieden werden, wenn die lokale Gesetzgebung es verbietet, dass eine höhere Instanz eine ungünstigere Entscheidung fällt. Dies kann dazu beitragen, die Rechte des Berufungsführers oder Revisionseinsprechenden zu schützen und die Gleichstellung vor Gericht sicherzustellen.

Insgesamt kann die reformatio in peius für die Parteien eines Rechtsstreits eine unerwartete Wendung darstellen und erfordert eine sorgfältige rechtliche Strategie, um mögliche negative Folgen zu minimieren.