14. Juni, 2025

Politik

Reform ermöglicht lediglich eingeschränkte Beschleunigung von Einbürgerungsverfahren

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Möglichkeit einer beschleunigten Einbürgerung für ausländische Staatsangehörige in Deutschland zeigt sich in ihrer Implementierung nur begrenzt wirksam. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage offenbart, dass lediglich einige Hundert Personen von der Option profitierten, bereits nach einem dreijährigen Aufenthalt die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Besonders bemerkenswert ist hier Berlin: Von den fast 30.000 Personen, die dort eingebürgert wurden, erhielten rund 500 aufgrund außergewöhnlicher sprachlicher, schulischer oder beruflicher Leistungen den deutschen Pass bereits nach drei Jahren.

Die im Juni 2024 in Kraft getretene Gesetzesänderung war Bestandteil einer breiter angelegten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Neben der auf Zeit eingeführten Regelung, die nun zur Debatte steht, gestattet das Gesetz seither die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus wurde die reguläre Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von zuvor acht auf fünf Jahre reduziert. Diese Themen haben bereits Eingang in den politischen Diskurs gefunden: Die Union und die SPD ziehen die Abschaffung der verkürzten Fristen in Betracht, eine Regelung, die von der Union bereits in der Einführungsphase als verfrüht kritisiert wurde.

Ein Blick auf die Umsetzung der Regelung in den verschiedenen Bundesländern offenbart eine ungleiche Nutzung. In Hamburg beispielsweise kam es lediglich zu fünf beschleunigten Einbürgerungen, während Brandenburg nur ein einziges Mal auf die Regelung zurückgriff. Baden-Württemberg und Bayern verzeichnen ebenfalls nur wenige Fälle in diesem Bereich. Auch in Thüringen und Sachsen ist die Anwendung der verkürzten Frist eher die Ausnahme, obgleich das Potenzial für eine zügigere Integration insbesondere qualifizierter Einwanderer deutlich wäre.

Die sprachlichen Voraussetzungen, die für viele Einwanderer eine erhebliche Hürde darstellen, tragen ebenso wie die konventionellen Einbürgerungsverfahren weiterhin zu beträchtlichen Wartezeiten bei. In einigen Bundesländern überschreiten die Wartezeiten ein Jahr deutlich, und in manchen Fällen dauert die Bearbeitung von Anträgen sogar bis zu fünf Jahre. Dies ist primär auf die Klärung der Identität und damit verbundene bürokratische Erfordernisse zurückzuführen.

Trotz dieser Herausforderungen stellte das Jahr 2024 mit nahezu 292.000 neuen deutschen Staatsbürgern einen Einbürgerungsrekord seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2000 dar. Dennoch stehen zahlreiche Hindernisse nach wie vor im Raum. Zu diesen gehören nicht nur die erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen, sondern auch die steigende Anzahl von Anträgen, die abgelehnt werden müssen. Diese Faktoren verdeutlichen sowohl die Komplexität als auch die Dringlichkeit, die mit der Weiterentwicklung und Optimierung der Einbürgerungsverfahren in Deutschland verbunden sind.