Der Name Veltins verknüpft sich unweigerlich mit einem der bekanntesten Biere Deutschlands, doch hinter den Kulissen der renommierten Familienbrauerei brodelt es – zumindest auf rechtlicher Ebene. Gegenstand der Kontroversen ist Carl Clemens Veltins, ein Mitglied der traditionsreichen Brauerdynastie, dessen Klage im jahrelangen Erbstreit vor dem Landgericht endgültig scheiterte. Diskussionspunkt des Streits war die gesetzliche Enterbung seitens seiner Mutter, die ihren millionenschweren Familienanteil seinen Schwestern zusprach, während er leer ausging.
Das Gericht betonte, dass auch die Enterbung eines Kindes rechtlich bindend ist, wobei eventuelle Ansprüche auf einen Pflichtteil mittlerweile verjährt sind. Die entscheidende Frist für derartige Forderungen lief nach dem Tod der Mutter bereits seit 30 Jahren ab, ein Punkt, den die zuständige Richterin eindrücklich hervorhob.
Für Carl Clemens Veltins ist der rechtliche Rückschlag nicht nur emotional schwerwiegend, sondern auch finanziell belastend, da er für die Einleitung des Verfahrens bereits erhebliche Kosten in Höhe von 360.000 Euro aufbringen musste. Die Gerichtsverhandlung fand ohne die Anwesenheit seiner Schwestern Susanne und ihrer Verbündeten statt. Diese konzentrieren sich, trotz des Familienzwists, auf die ökonomischen Erfolge der Brauerei. Mit einem aktuellen Umsatz von rund 460 Millionen Euro und einer Platzierung unter den Top drei der beliebtesten Biersorten Deutschlands, hält die Brauerei standhaft mit ihren Konkurrenten Krombacher und Bitburger mit.
Carl Clemens Veltins hingegen sieht in der Enterbung ein Ergebnis familiärer Intrigen und kritisierte das unnachgiebige Verhalten seiner Mutter scharf. Seine emotionalen Argumente, die unter anderem auf ungewollte Unterschriften und Alkoholkonsum verwiesen, konnten das Gericht jedoch nicht überzeugen.
Ob der langjährige Erbschaftsstreit endgültig beigelegt ist, bleibt fraglich. Die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen, besteht weiterhin, und Carl Clemens Veltins könnte den Weg einer weiteren gerichtlichen Instanz einschlagen, um seine Ansprüche geltend zu machen.